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Antibiotika

Kein Dissens mit den Tierärzten

15.01.2013  18:55 Uhr

Von Daniel Rücker / Das Europäische Parlament will die Distribution von Tierarzneimitteln neu regeln und so die weitere Ausbreitung resistenter Erreger reduzieren. In Zukunft sollen Tierärzte von ihnen verordnete antimikrobielle Veterinär­arzneimittel nicht mehr selbst abgeben dürfen.

Die ABDA hält das Dispensierrecht für Tierärzte generell für sinnvoll und will die Entscheidung des EU-Parlaments nicht dazu nutzen, gegen das Dispen­sierrecht vorzugehen. Es sei nicht sinnvoll, die strikte und stabile Arbeitsteilung der Heilberufe in Deutschland anzugreifen, heißt es in einer Stellungnahme.

Der von der dänischen EU-Abgeordneten Anna Rosbach initiierte Beschluss ist bei der EU auf breite Zustimmung gestoßen. Mehr als 90 Prozent der Parlamentarier stimmten dafür, den Einsatz von Antibiotika zu reduzieren. Dazu sollen unter anderem die Heilberufler besser aus- und weitergebildet werden. In der Tierzucht und -mast sollen die Tierärzte sich stärker auf die Prävention von Krankheiten konzentrieren, anstatt die Tiere erst nach dem Ausbruch einer Erkrankung mit Antibiotika zu behandeln. Zudem soll auch die Öffentlichkeit über den oftmals falschen Einsatz von Antibiotika informiert werden.

 

Ein wesentlicher Punkt in der Entschließung des EU-Parlaments ist die Trennung von Verordnung und Abgabe veterinärmedizinischer Antibiotika. Sie sollen nur noch von beruflich speziell qualifizierten Tierärzten verschrieben werden dürfen. Wer die Berechtigung zur Verordnung veterinärmedizinischen Antibiotika hat, soll gleichzeitig von der Abgabe ausgeschlossen werden. Auf diese Weise will das Parlament wirtschaftliche Anreize, ein Arzneimittel zu verschreiben, abschaffen. Außerdem will das Parlament erreichen, dass für Menschen wichtige Antibiotika der dritten und vierten Generation nur noch im Sonderfall bei Tieren eingesetzt werden. Antibiotika für Menschen sollen darüber hinaus EU-weit rezeptpflichtig werden.

 

Tierärzte als Experten

 

Die ABDA hält es für richtig, dass auch Tierärzte Arzneimittel abgeben dürfen. Sie seien die Experten für Tierkrankheiten und könnten sicherer beurteilen, welche Wirkstoffe für welche Tiere geeignet seien. Den Apotheken sei es abgesehen vom Sonderfall der Fütterungsarzneimittel jederzeit erlaubt, tierärztliche Rezepte zu beliefern. Auch wenn die Apotheker das Dispensierrecht für Tierärzte nicht offensiv bekämpfen wollen, sind sie aber dennoch bereit, die Abgabe veterinärmedizinischer Arzneimittel zu übernehmen, wenn der Gesetzgeber aus Sicherheitsgründen die ausschließliche Distribution über Apotheken vorschreibt. /

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