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Prozess

Schwarzhandel im Internet

19.01.2010  17:05 Uhr

Von Stephanie Schersch / Vier Angeklagte sollen über Jahre illegal mit Potenzmitteln und Lifestylepräparaten im Internet gehandelt haben. Nun müssen sie sich vor dem Landgericht in Bochum für ihre Taten verantworten.

Die zwei Männer und zwei Frauen aus Herne und Haltern in Nordrhein-Westfalen sollen Generika der Präparate Viagra und Apcalis in großem Stil über Versandapotheken vertrieben haben. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft wurden die Präparate zum größten Teil in Indien hergestellt und über einen Zwischenhändler in Großbritannien nach Herne gebracht. Von dort aus sollen zwischen August 2006 und Mai 2009 rund 30 000 Verkäufe abgewickelt worden sein. Insgesamt belief sich der Umsatz der Händler auf 2,3 Millionen Euro.

Dem Quartett wird Steuerhinterziehung und ein Verstoß gegen das Arzneimittelgesetz vorgeworfen. Die verschreibungspflichtigen Potenzmittel waren zwar offenbar wirksam, laut Anklage in Deutschland aber nicht zugelassen. Auch Diätpräparate, Haarwuchsmittel und Antidepressiva wurden über die Websites der Angeklagten vertrieben. Die Ware lagerte in einer Wohnung in Herne, in einem Lager in Herten sowie einem extra angemieteten Appartement in Gelsenkirchen. Deutsche Zollfahnder waren den mutmaßlichen Tätern auf die Spur gekommen, als ihnen verdächtige Pakete auffielen. Bei Durchsuchungen fanden die Beamten schließlich umfangreiches Beweismaterial und Hinweise auf zahlreiche Bankkonten im Ausland. Im Mai 2009 wurden Haftbefehle gegen die vier Angeklagten erlassen.

 

Hauptangeklagter ist ein 54-Jähriger aus Herne, der den Schwarzhandel gesteuert haben soll. Als er fürchtete, aufzufliegen, soll er die Geschäfte – nur offiziell – an den jetzt mitangeklagten 45-Jährigen aus Haltern übertragen haben. Bei den beiden Frauen, die laut Anklage ebenfalls an den Geschäften beteiligt gewesen sind, soll es sich um die Lebensgefährtinnen der Männer handeln. Für den Prozess sind mehrere Wochen vorgesehen. Bei Verstößen gegen das Arzneimittelgesetz können in besonders schweren Fällen Freiheitsstrafen bis zu zehn Jahren verhängt werden. /

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