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Elektronische Gesundheitskarte

Wirbel zu Jahresbeginn

07.01.2014  16:53 Uhr

Von Anna Hohle / Die Umstellung auf die elektronische Gesundheitskarte hat in den ersten Jahrestagen für Aufregung in norddeutschen Apotheken gesorgt. Apothekerverbände hatten ihre Mitglieder vor Retaxierungen von Rezepten gewarnt, die für Patienten mit alten Versicherungskarten ausgestellt wurden. Inzwischen gaben die Kassen jedoch Entwarnung.

Für viele norddeutsche Apotheken ist der Jahreswechsel wenig besinnlich verlaufen. Grund war die Umstellung auf die elektronische Gesundheitskarte (eGK) zum 1. Januar 2014. Schon lange war bekannt, dass alte Versicherungskarten mit diesem Tag automatisch ihre Wirkung verlieren. Einziges Problem: Längst nicht alle Versicherten nutzen bereits die eGK.

 

Vereinbarung fehlte

 

Der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und die Kassenärztliche Bundesvereinigung hatten deshalb im Oktober eine Übergangslösung vereinbart. Demnach können Mediziner noch bis Oktober 2014 über die alte Karte abrechnen. Zwischen Kassenverband und Apothekern gab es jedoch bis Jahresende keine verbindliche Vereinbarung darüber, ob die Kassen Rezepte, auf denen die alte Versichertennummer aufgedruckt ist, im neuen Jahr noch akzeptieren und die Kosten entsprechend erstatten.

 

Ende Dezember stellte dann die DAK Gesundheit einen Informationstext für Versicherte auf ihre Homepage. Kassenrezepte über die alte Versicherungskarte auszustellen werde ab Januar »problematisch«, heißt es darin. Selbst der »nachträgliche Nachweis des Versicherungsschutzes« helfe »in der Regel nicht weiter«. Stattdessen könnten Ärzte Privatverordnungen ausstellen, so die DAK Gesundheit.

 

Bei den norddeutschen Apothekerverbänden war man alarmiert. Schließlich ist gerade die DAK Gesundheit unter Apothekern wegen häufiger Retaxierungen berüchtigt. »Wir haben befürchtet, dass die Krankenkassen Rezepte, die über alte Versicherungskarten erstellt wurden, im Nachhinein retaxieren«, sagt Thomas Friedrich, Geschäftsführer der Apothekerverbände Hamburg und Schleswig-Holstein. Aufgrund der Feiertage konnten die Verbände keinen DAK-Sprecher für eine Stellungnahme erreichen. Gemeinsam mit dem Apothekerverband in Bremen verschickten sie deshalb ein Schreiben an ihre Mitglieder und rieten, Kassen­rezepte mit alter Krankenversichertennummer vorerst wie Privatrezepte zu behandeln. Dies sorgte für viel Aufregung bei Apothekern und Kunden zum Jahreswechsel.

 

Am 2. Januar gaben dann die ersten Kassen Entwarnung. AOK Nordwest, AOK Rheinland/Hamburg, IKK Schleswig-Holstein, HKK, Barmer und DAK Gesundheit sagten den norddeutschen Apothekerverbänden zu, zumindest übergangsweise keine Rezepte aufgrund alter Versichertennummern zu retaxieren. Anfang der Woche schloss sich nun auch der GKV-Spitzenverband an. Die Vereinbarung zwischen Ärzten und Kassen erstrecke sich auch auf Folgeleistungen wie Rezepte und Verordnungen, erklärte Verbandssprecher Florian Lanz am Dienstag. »Aus unserer Sicht sind daher in der Übergangszeit zum Beispiel auch Arznei- und Heilmittelabrechnungen zu akzeptieren, die noch mit den Angaben der bisherigen Krankenversichertennummer erfolgen.«

 

DAV sieht keine Prüfpflicht

 

Damit dürfte die Gefahr nachträglicher Retaxierungen zumindest bis Oktober gebannt sein. Beim Deutschen Apothekerverband (DAV) hatte man die Aufregung in Norddeutschland ohnehin nicht verstanden. Apotheker seien nicht verpflichtet, die Aktualität der Krankenversicherungskarte ihrer Kunden zu prüfen, erklärte eine DAV-Sprecherin. Aus diesem Grund könnten Krankenkassen auch nicht aufgrund der Versichertenkartennummer Rezepte retaxieren. Ganz so locker sieht es Thomas Friedrich nicht. »Hätten wir das Thema nicht auf den Tisch gebracht, wären in ein paar Monaten die ersten Retaxierungen bei den Apothekern eingegangen«, vermutet er. /

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