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Gesetz im Schnellverfahren

Preisstopp gilt vorerst weiter

07.01.2014  16:53 Uhr

Von Ev Tebroke / Arzneimittelhersteller dürfen die Preise für rezeptpflichtige Präparate auch weiterhin nicht anheben. Kurz vor Weihnachten haben Bundestag und Bundesrat im Schnellver­fahren ein Gesetz beschlossen, das den Preisstopp zunächst bis zum 31. März 2014 verlängert.

Ursprünglich sollte das Verbot für Preiserhöhungen zum Jahresende fallen und der erhöhte Herstellerrabatt von 16 Prozent auf 6 Prozent gesenkt werden. Union und SPD hatten beim Auslaufen dieser Maßnahmen aber einen deutlichen Anstieg der Arzneimittelausgaben in Höhe von rund einer halben Milliarde Euro befürchtet. Mit dem 13. Gesetz zur Änderung des Sozialgesetzbuches V ist es den Pharmaherstellern nun auch weiterhin verboten, die Preise für ihre Medikamente zu erhöhen.

 

In einem zweiten Gesetz soll nun im Rahmen eines herkömmlichen Gesetzgebungsverfahrens der Herstellerrabatt auf 7 Prozent festgeschrieben werden. Als Ausgleich für die Fortführung der Preisregulierungen hatten die Regierungsparteien die Aufhebung der Bestandsmarktprüfung im Koalitionsvertrag vereinbart.

 

Die Pharmaindustrie kritisierte das neu verabschiedete Gesetz. Es sei ein »Fehlstart in der Arzneimittelpolitik und ein falsches Signal in Richtung der von Union und SPD im Koalitionsvertrag angekündigten partnerschaftlich ausgerichteten Gesundheitspolitik«, so der Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes der Arzneimittel-Hersteller, Martin Weiser. Den Herstellern ginge es nicht – wie häufig behauptet – um ein planloses Erhöhen der Preise für Arzneimittel. Stattdessen verwehre der Preisstopp den Unternehmen seit nunmehr vier Jahren jegliche Möglichkeit, Kostensteigerungen zu kompensieren.

 

Lösung als Gesamtpaket

 

Die Hauptgeschäftsführerin des Verbands der forschenden Pharma-Unternehmen (vfa), Birgit Fischer, forderte, dass nun alle laufenden Verfahren zur Bestandsmarktprüfung sofort ausgesetzt werden müssten. Entscheidend sei für die Industrie eine Lösung als Gesamtpaket der geplanten Änderungen. »Erst wenn das Gesamtpaket geregelt ist, ist für alle Seiten Rechts- und Planungssicherheit gewährleistet«, so Fischer.

 

Die Kassen begrüßten erwartungsgemäß die Maßnahmen. »Das Preismoratorium ist keine Planwirtschaft wie gelegentlich behauptet wird, sondern ein Schutz der Beitragszahler vor dem Preisdiktat der Pharmaindustrie«, sagte der Sprecher des Spitzenverbands der Gesetzlichen Krankenversicherung, Florian Lanz. /

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