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Notdienstpauschale

223 Euro pro Dienst

07.01.2014  16:53 Uhr

Von Ev Tebroke / Eine Pauschale in Höhe von 223,79 Euro erhalten Apotheker für jeden im August und September 2013 geleisteten Notdienst. Nach Angaben des Deutschen Apothekerverbands (DAV) haben in diesem Zeitraum 20 304 Apotheken insgesamt 71 777 Vollnotdienste (von 20 Uhr bis 6 Uhr) erbracht.

 

»Der Notdienst der Apotheken spielt für die flächendeckende Arzneimittelversorgung der Menschen eine entscheidende Rolle«, sagte der DAV-Vorsitzende Fritz Becker. Mit den Zuschüssen für diese Gemeinwohlpflicht würden gerade die Apotheken im ländlichen Raum, die häufiger Notdienste als städtische Apotheken leisten müssten, gestärkt. Auch mit dem Aufbau und der Struktur des Fonds ist der DAV zufrieden: »Durch geringe Verwaltungs- und Personalkosten arbeitet der Fonds effizient und kostengünstig«, so Becker.

 

Mit dem Apothekennotdienstsicherstellungsgesetz (ANSG) war der Fonds am 1. August dieses Jahres ins Leben gerufen worden. Errichtung und Verwaltung obliegen dem DAV – unter Aufsicht des Bundesministeriums für Gesundheit. Finanziert wird der Notdienstzuschuss über einen Festzuschlag pro Rx-Packung in Höhe von 16 Cent. Insgesamt sind im ANSG 120 Millionen Euro pro Jahr dafür festgesetzt. Um die Zuschüsse pro Notdienst und Apotheke berechnen zu können, melden die Landesapothekerkammern dem Fonds die Zahl der tatsächlich geleisteten Notdienste pro Apotheke.

 

Mit den Geldern aus dem Fonds wird den Apothekern nun erstmals ein pauschaler Zuschuss zum Nacht- und Notdienst ermöglicht. Bislang erhielten sie lediglich eine Notdienstgebühr von 2,50 Euro pro Inanspruchnahme. Diese in der Arzneimittelverordnung festgelegte Gebühr für Patienten gilt auch weiterhin. /

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