Ausdehnung der »Landarztquote« auf Apotheken |
Paulina Kamm |
01.08.2025 15:30 Uhr |
Mecklenburg-Vorpommern möchte gegen den Fachkräftemangel im Gesundheitswesen vorgehen. / © Adobe Stock/kwarner
Bereits am 3. Februar 2020 wurde das Gesetz zur Sicherstellung der hausärztlichen Versorgung in Bereichen mit besonderem öffentlichen Bedarf des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Landarztgesetz Mecklenburg-Vorpommern, LAG M-V) verabschiedet. Dies soll nun ausgeweitet werden.
Denn es fehlen nicht nur Hausärztinnen und Hausärzte: Drese möchte zusätzlich eine Quote für Apothekerinnen und Apotheker, Zahnärztinnen und Zahnärzte und für den öffentlichen Gesundheitsdienst einführen. Nach den aktuellsten Angaben der Kassenärztlichen Vereinigung sind derzeit 70 Hausärztinnen- und Hausärztestellen unbesetzt. Auch die zahnärztlichen Niederlassungen haben Probleme, Nachfolger zu finden. Im Jahr 2024 gab es laut Apothekerkammer Mecklenburg-Vorpommern nur noch 360 Apotheken und 95 Filialapotheken im Bundesland.
Die hürdenärmere Zulassung zum Medizinstudium ist allerdings an eine Bedingung gekoppelt: Die angehenden Studierenden verpflichten sich, nach erfolgreichem Abschluss des Studiums für 10 Jahre in Regionen Mecklenburg-Vorpommerns mit »besonderem öffentlichen Bedarf« zu arbeiten. Bei Nichteinhaltung droht ihnen eine Sanktion von 250.000 Euro.
Hinsichtlich der Studiumsbewerbung soll nicht mehr ausschließlich die Abiturnote entscheidend sein, sondern auch Kriterien wie soziale Kompetenz und ehrenamtliche Tätigkeit. Auch ein Praktikum, eine Ausbildung im Gesundheitswesen oder ein absolvierter Freiwilligendienst kann sich zugangserleichternd auswirken. Bisher gelte an den Universitäten Rostock und Greifswald ein Abiturdurchschnitt von 1,1 als Numerus Clausus. Nun soll ein Anteil der Studienplätze vorab an sich über die Quote Bewerbende gehen.
Um auch die fachärztliche Versorgung in den Bereichen Augen-, HNO- und Frauenheilkunde, Dermatologie, Urologie, Chirurgie, Neurologie und Psychiatrie zu stärken, soll »eine andere Facharztausbildung nach Abschluss des Studiums der Humanmedizin auf Antrag ermöglicht werden«, heißt es im Gesetzesentwurf.