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Praktisches Jahr

Ausbildungsleitfaden für PhiP aktualisiert

Im Jahr 2015 hat die Bundesapothekerkammer einen Leitfaden zur Ausbildung von Pharmazeuten im Praktikum in der Apotheke erstellt. Die enthaltenen Arbeitsbögen werden regelmäßig aktualisiert. Was ist dieses Jahr neu?
AutorKontaktCarolin Lang
Datum 30.05.2023  09:00 Uhr

Generell besteht der »Leitfaden für die praktische Ausbildung von Pharmazeuten im Praktikum in der Apotheke« aus einem Musterausbildungsplan sowie Arbeits- und Evaluationsbögen. Der Musterausbildungsplan enthält Empfehlungen zur zeitlichen und inhaltlichen Strukturierung der praktischen Ausbildung in der Apotheke.

Für die ersten sechs Monate in der Apotheke sind Ausbildungsinhalte gelistet, die jeweils aufeinander aufbauen. So sind zu Beginn etwa eine Einführung in den Betriebsablauf, das Kennenlernen des Warenwirtschafts- und des Kassensystems oder die Teilnahme an Beratungsgesprächen vorgesehen.

Später sieht der Plan zum Beispiel vor, Aufgaben im Rahmen der Warenbewirtschaftung selbstständig auszuführen oder zu Arzneimitteln zu beraten und diese abzugeben. Der Plan ist zwar auf sechs Monate ausgelegt, kann aber auch für eine zwölfmonatige Praktikumszeit verwendet werden.

Bei regelmäßigen Gesprächen sollen ausbildende Apotheker und PhiP die Fortschritte im Praktikum sowie den weiteren Verlauf besprechen. Die Ergebnisse dieses Gesprächs können im Plan festgehalten werden. Um bestimmte Ausbildungsinhalte zu vertiefen, enthält der Leitfaden insgesamt 29 Arbeitsbögen. Diese sollen PhiP während der Arbeitszeit in der Apotheke bearbeiten und im Anschluss mit der ausbildenden Apothekerin beziehungsweise dem ausbildenden Apotheker auswerten. Sowohl der Ausbildungsplan als auch die Arbeitsbögen dienen als Hilfestellung für die eigenverantwortliche Gestaltung des Praktikums und können individuell variiert werden.

Die zwei enthaltenen Evaluationsbögen richten sich zu einem an die Ausbildenden, zum anderen an die PhiP und dienen zur Evaluation des Leitfadens – mit dem Ziel, diesen stetig zu verbessern.

Sieben Arbeitsbögen aktualisiert

Die Arbeitsbögen des Leitfadens werden regelmäßig aktualisiert. Bei der diesjährigen Aktualisierung wurden insgesamt sieben Arbeitsbögen inhaltlich überarbeitet:

  • Arbeitsbogen 4 »Prüfung der Fertigarzneimittel und apothekenpflichtigen Medizinprodukte« aufgrund der neuen EU-Medizinprodukteverordnung
  • Arbeitsbogen 5a »Herstellungsanweisung« aufgrund der Verabschiedung der Leitlinie »Herstellung und Prüfung der zur nicht parenteralen Anwendung bestimmten Rezeptur- und Defekturarzneimittel«
  • Arbeitsbogen 9 »Dokumentation bei Erwerb und Abgabe von Arzneimitteln« aufgrund der neuen EU-Tierarzneimittelverordnung
  • Arbeitsbogen 13 »Wundversorgung und Verbandmittel« aufgrund der neuen EU-Medizinprodukteverordnung
  • Arbeitsbogen 14 »Inkontinenzversorgung« aufgrund der neuen EU-Medizinprodukteverordnung
  • Arbeitsbogen 15 »Risiken bei Arzneimitteln und Medizinprodukten« aufgrund der neuen Medizinprodukte-Anwendermelde- und Informationsverordnung
  • Arbeitsbogen 20 »Das Rezept – rechtliche Grundlagen und Abrechnung« aufgrund der neuen EU-Tierarzneimittelverordnung und der Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung

Der Musterausbildungsplan sowie die Arbeits- und Evaluationsbögen stehen als PDF-Datei zum Herunterladen unter www.abda.de/fuer-apotheker/berufsausuebung/ausbildung/ zur Verfügung und können elektronisch bearbeitet werden.

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