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DAC/NRF-Rezepturtipp
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Aufbrauchsfrist bei Ohrentropfen festlegen

Die Badesaison beginnt bald. Durch den langen Wasserkontakt und äußere Einflüsse wie Wind und Sand tritt bei Badegästen und Wassersportlern verstärkt die Bade-Otitis auf. Der DAC/NRF-Rezepturtipp der Woche geht auf die passenden Ohrentropfen ein.
AutorKontaktPZ
Datum 23.05.2024  10:00 Uhr

Zur Prophylaxe und auch zur Behandlung einer Otitis externa können austrocknende Ohrentropfen angewendet werden. Sie enthalten üblicherweise Ethanol oder 2-Propanol, Glycerol und gegebenenfalls sauer reagierende Komponenten. Neben den standardisierten NRF-Vorschriften 16.2. und 16.3. haben sich weitere Formeln in der Praxis etabliert, die zum Teil in den Rezepturhinweisen und im Rezepturenfinder beschrieben sind.

Bei nicht geprüften Formeln stellt sich oft die Frage nach der Aufbrauchsfrist. Das Europäische Arzneibuch schreibt allgemein: »Die Aufbrauchsfrist darf höchstens vier Wochen betragen, abgesehen von begründeten und zugelassenen Fällen.« Diese Angaben findet das Apothekenpersonal auch in den DAC/NRF-Empfehlungen. Dort heißt es bei den Flüssige Zubereitungen – Anwendung am Ohr:

  • wässrig, konserviert: 4 Wochen
  • wässrig, nicht konserviert: 24 Stunden
  • wasserfrei: 4 Wochen

Weitere Empfehlungen zur Festlegung der Aufbrauchsfrist finden sich hier. Zudem verweist DAC/NRF auf zwei Rezepturvorschriften:

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