Auf diese zwei Wirkstoffe sollten Raucher setzen |
Daniela Hüttemann |
09.01.2024 10:30 Uhr |
Bislang werden Arzneimittel zur Entwöhnung einer Tabaksucht nicht von den Krankenkassen bezahlt. Das soll sich bald für Medikamente mit nachgewiesenem Nutzen ändern. / Foto: Getty Images/Fahroni
Vergangenes Jahr hatte der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) beauftragt, den Nutzen der vier zugelassenen Arzneistoffe zur Behandlung schwerer Tabakabhängigkeit zu bewerten: Bupropion, Cytisin, Nikotin und Vareniclin. Bislang müssen entsprechende Präparate aus eigener Tasche bezahlt werden. Gemäß neuer gesetzlicher Regelung sollen diese Präparate bei schwerer Tabakabhängigkeit aber zukünftig im Rahmen von evidenzbasierten Programmen einmalig auf Kosten der Gesetzlichen Krankenversicherung verordnungsfähig werden – wenn denn ihr Nutzen belegt ist. Das sollte nun das IQWiG untersuchen.
Über den Vorbericht hatte die PZ bereits im September berichtet. Nun liegt der Abschlussbericht vor. Dabei bleibt das IQWiG bei seiner Bewertung: Für zwei der vier Wirkstoffe ist der Nutzen zur Entwöhnung starker Raucher belegt. Demnach bieten Nikotin und Vareniclin deutliche Vorteile im Vergleich zu keiner medikamentösen Therapie. »Die Studienteilnehmerinnen und -teilnehmer, die zusätzlich zu unterstützenden nicht medikamentösen Verfahren einen dieser Wirkstoffe zur Tabakentwöhnung einnahmen, erreichten sechs Monate nach der Behandlung deutlich häufiger die Rauchfreiheit als diejenigen, die keine zusätzliche medikamentöse Therapie zur Tabakentwöhnung erhielten«, urteilt das IQWiG.
Für Bupropion, Cytisin und entsprechende Wirkstoffkombinationen fehlten dagegen entsprechende Daten, auch weil diese von den Herstellern nicht übermittelt wurden. Zum deren Nutzen seien daher keine Aussagen möglich.
Zwar haben Vareniclin und Nikotin auch Nachteile, in Form von Nebenwirkungen wie Schlafstörungen, Kopfschmerzen, Fatigue, Übelkeit oder Hautreizungen. In der Gesamtheit überwiegen aber die Vorteile der neu gewonnenen Rauchfreiheit.
Die Schwere der Tabakabhängigkeit hatte übrigens keinen erkennbaren Einfluss auf die Studienergebnisse zur Wirkung von Vareniclin und Nikotin. Die Eingrenzung eines kassenfinanzierten Entwöhnungsprogramms auf starke Raucher wurde daher im Stellungnahmeverfahren von verschiedenen Seiten kritisiert, da man beispielsweise bei einer Alkoholsucht auch nicht nach Schweregraden einteile.
Laut IQWiG-Pressemitteilung wird der G-BA abschließend beraten und entscheiden, welche Wirkstoffe Raucherinnen und Rauchern mit schwerer Tabakabhängigkeit demnächst durch die Gesetzliche Krankenversicherung erstattet werden können. Dafür müsse der G-BA auch Kriterien festlegen, ab wann jemand als schwer tabakabhängig gilt.