Pharmazeutische Zeitung online Avoxa
whatsApp instagram facebook bluesky linkedin xign
Formfehler bei E-Rezepten

Auch AOK Baden-Württemberg erklärt Retaxverzicht

Nach der AOK Rheinland/Hamburg und der AOK Nordost will nun auch die AOK Baden-Württemberg bei Formfehlern auf E-Rezepten auf Beanstandungen verzichten. Das hat sie dem Landesapothekerverband (LAV) Baden-Württemberg für 2024 zugesichert. 
AutorKontaktAnne Orth
Datum 26.01.2024  16:00 Uhr

Seit der verpflichtenden Einführung des E-Rezepts zum Jahresbeginn fürchten Apothekerinnen und Apotheker wegen formeller Fehler Retaxationen. Nach Angaben des Apothekerverbands Nordrhein ist jedes fünfte E-Rezept fehlerhaft. Der Deutsche Apothekerverband (DAV) fordert von den Krankenkassen daher eine Retaxfreiheit bei E-Rezepten bis zum Jahresende, und die ABDA hat das Bundesgesundheitsministerium aufgefordert, ein »Retax-Machtwort« zu sprechen. Im Rheinland baten Apothekerverband und Apothekerkammer darüber hinaus Bundestagsabgeordnete um Unterstützung.

Erste Kassen verzichteten bereits von sich aus auf Retaxationen: So sicherte die AOK Rheinland/Hamburg dem Apothekerverband Nordrhein zu, fehlende oder nicht korrekte Angaben zur Berufsbezeichnung auf E-Rezepten bis auf Weiteres nicht zu beanstanden. Auch die AOK Nordost erklärte sich am 12. Januar in solchen Fällen zum Retaxverzicht bereit.

Wie der Landesapothekerverband (LAV) Baden-Württemberg am heutigen Freitag informierte, wollen auch die AOK Baden-Württemberg und der Sozialversicherungsträger SVLFG bei formalen Fehlern in diesem Jahr von Beanstandungen absehen. Es sei in diesen Fällen nicht nötig, das E-Rezept neu auszustellen, informierte der LAV. Der Verband habe  in Verhandlungen mit beiden Kassen eine Friedenspflicht erreicht, die rückwirkend vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024 gelten soll. Sie soll beispielsweise wirksam werden, wenn auf dem E-Rezept die Berufsbezeichnung nicht korrekt, nicht vollständig oder gar nicht ausgefüllt wurde.

Retaxverzicht gilt auch fürs Entlassmanagement

Aber auch im Bereich des Entlassmanagements (E-Rezept oder Muster 16) sicherten die Kassen laut LAV zu, dass einzelne formale Verordnungsfehler nicht zu Beanstandungen und Retaxationen der Verordnungen führen sollen. Dies gelte beispielsweise, wenn die Facharztbezeichnung fehle oder ein Standortkennzeichen fehlerhaft sei. Auch hierzu vereinbarten der LAV und die Kassen eine Friedenspflicht rückwirkend ab dem 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024.

LAV-Geschäftsführerin Ina Hofferberth dankte beiden Kassen für ihre Zusicherung. Nicht der Formalismus, sondern die reibungslose Versorgung der Versicherten müsse im Vordergrund stehen. Der LAV sei mit weiteren Kassen und deren Verbänden im Gespräch, um auch hier die Retax-Gefahr beim E-Rezept zu verringern, informierte sie.

Der Verband habe in den Verhandlungen auch erneut die Forderung der Apothekerschaft nach einem umfassenden Validator bekräftigt. Dieser könne sicherstellen, dass unkorrekt ausgefüllte E-Rezepte gar nicht erst im E-Rezepte-Fachdienst hinterlegt werden könnten. Ein solcher Validator werde seit Langem gefordert, ist aber aktuell von der Gematik nicht gewährleistet. Unnötige Rücksprachen und Neuausstellungen von E-Rezepten seien die Folge. »Es muss alles Nötige unternommen werden, dass die Validierung der elektronischen Verordnung schon in der Arztpraxis greift«, forderte Hofferberth.

Frag die KI
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
 
FAQ
BETA
Menü
Zeit
SENDEN
Wie kann man die CAR-T-Zelltherapie einfach erklären?
Warum gibt es keinen Impfstoff gegen HIV?
Was hat der BGH im Fall von AvP entschieden?
Zeit
GESAMTER ZEITRAUM
3 JAHRE
1 JAHR
Senden
SENDEN
KI
IHRE FRAGE WIRD BEARBEITET ...
KI
KI
UNSERE ANTWORT
QUELLEN
22.01.2023 – Fehlende Evidenz?
LAV Niedersachsen sieht Verbesserungsbedarf
» ... Frag die KI ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln. ... «
Ihr Feedback
War diese Antwort für Sie hilfreich?
 
 
FEEDBACK SENDEN
FAQ
Was ist »Frag die KI«?
»Frag die KI« ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums versehen, in denen mehr Informationen zu finden sind. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung verfolgt in ihren Artikeln das Ziel, kompetent, seriös, umfassend und zeitnah über berufspolitische und gesundheitspolitische Entwicklungen, relevante Entwicklungen in der pharmazeutischen Forschung sowie den aktuellen Stand der pharmazeutischen Praxis zu informieren.
Was sollte ich bei den Fragen beachten?
Damit die KI die besten und hilfreichsten Antworten geben kann, sollten verschiedene Tipps beachtet werden. Die Frage sollte möglichst präzise gestellt werden. Denn je genauer die Frage formuliert ist, desto zielgerichteter kann die KI antworten. Vollständige Sätze erhöhen die Wahrscheinlichkeit einer guten Antwort.
Wie nutze ich den Zeitfilter?
Damit die KI sich bei ihrer Antwort auf aktuelle Beiträge beschränkt, kann die Suche zeitlich eingegrenzt werden. Artikel, die älter als sieben Jahre sind, werden derzeit nicht berücksichtigt.
Sind die Ergebnisse der KI-Fragen durchweg korrekt?
Die KI kann nicht auf jede Frage eine Antwort liefern. Wenn die Frage ein Thema betrifft, zu dem wir keine Artikel veröffentlicht haben, wird die KI dies in ihrer Antwort entsprechend mitteilen. Es besteht zudem eine Wahrscheinlichkeit, dass die Antwort unvollständig, veraltet oder falsch sein kann. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit der KI-Antworten.
Werden meine Daten gespeichert oder verarbeitet?
Wir nutzen gestellte Fragen und Feedback ausschließlich zur Generierung einer Antwort innerhalb unserer Anwendung und zur Verbesserung der Qualität zukünftiger Ergebnisse. Dabei werden keine zusätzlichen personenbezogenen Daten erfasst oder gespeichert.

Mehr von Avoxa