Auch AOK Baden-Württemberg erklärt Retaxverzicht |
Die AOK Baden-Württemberg will in diesem Jahr Formfehler bei E-Rezepten bei der Abrechnung nicht beanstanden. / Foto: Getty Images/Luis Alvarez
Seit der verpflichtenden Einführung des E-Rezepts zum Jahresbeginn fürchten Apothekerinnen und Apotheker wegen formeller Fehler Retaxationen. Nach Angaben des Apothekerverbands Nordrhein ist jedes fünfte E-Rezept fehlerhaft. Der Deutsche Apothekerverband (DAV) fordert von den Krankenkassen daher eine Retaxfreiheit bei E-Rezepten bis zum Jahresende, und die ABDA hat das Bundesgesundheitsministerium aufgefordert, ein »Retax-Machtwort« zu sprechen. Im Rheinland baten Apothekerverband und Apothekerkammer darüber hinaus Bundestagsabgeordnete um Unterstützung.
Erste Kassen verzichteten bereits von sich aus auf Retaxationen: So sicherte die AOK Rheinland/Hamburg dem Apothekerverband Nordrhein zu, fehlende oder nicht korrekte Angaben zur Berufsbezeichnung auf E-Rezepten bis auf Weiteres nicht zu beanstanden. Auch die AOK Nordost erklärte sich am 12. Januar in solchen Fällen zum Retaxverzicht bereit.
Wie der Landesapothekerverband (LAV) Baden-Württemberg am heutigen Freitag informierte, wollen auch die AOK Baden-Württemberg und der Sozialversicherungsträger SVLFG bei formalen Fehlern in diesem Jahr von Beanstandungen absehen. Es sei in diesen Fällen nicht nötig, das E-Rezept neu auszustellen, informierte der LAV. Der Verband habe in Verhandlungen mit beiden Kassen eine Friedenspflicht erreicht, die rückwirkend vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024 gelten soll. Sie soll beispielsweise wirksam werden, wenn auf dem E-Rezept die Berufsbezeichnung nicht korrekt, nicht vollständig oder gar nicht ausgefüllt wurde.
Aber auch im Bereich des Entlassmanagements (E-Rezept oder Muster 16) sicherten die Kassen laut LAV zu, dass einzelne formale Verordnungsfehler nicht zu Beanstandungen und Retaxationen der Verordnungen führen sollen. Dies gelte beispielsweise, wenn die Facharztbezeichnung fehle oder ein Standortkennzeichen fehlerhaft sei. Auch hierzu vereinbarten der LAV und die Kassen eine Friedenspflicht rückwirkend ab dem 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024.
LAV-Geschäftsführerin Ina Hofferberth dankte beiden Kassen für ihre Zusicherung. Nicht der Formalismus, sondern die reibungslose Versorgung der Versicherten müsse im Vordergrund stehen. Der LAV sei mit weiteren Kassen und deren Verbänden im Gespräch, um auch hier die Retax-Gefahr beim E-Rezept zu verringern, informierte sie.
Der Verband habe in den Verhandlungen auch erneut die Forderung der Apothekerschaft nach einem umfassenden Validator bekräftigt. Dieser könne sicherstellen, dass unkorrekt ausgefüllte E-Rezepte gar nicht erst im E-Rezepte-Fachdienst hinterlegt werden könnten. Ein solcher Validator werde seit Langem gefordert, ist aber aktuell von der Gematik nicht gewährleistet. Unnötige Rücksprachen und Neuausstellungen von E-Rezepten seien die Folge. »Es muss alles Nötige unternommen werden, dass die Validierung der elektronischen Verordnung schon in der Arztpraxis greift«, forderte Hofferberth.
Das Papier-Rezept ist ein Auslaufmodell. Mit dem E-Rezept sollen alle Arzneimittel-Verordnungen über die Telematikinfrastruktur abgewickelt werden. Wir berichten über alle Entwicklungen bei der Einführung des E-Rezeptes. Eine Übersicht über unsere Berichterstattung finden Sie auf der Themenseite E-Rezept.