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Kartellrecht

Aspen will Preise für Onkologika senken

Der Pharmahersteller Aspen will die Preise für sechs Krebsmedikamente zum Teil drastisch senken. Damit hofft das Unternehmen, kartellrechtliche Bedenken der EU-Kommission auszuräumen.
Stephanie Schersch
15.07.2020  11:00 Uhr

Bereits seit drei Jahren läuft ein Prüfverfahren der EU-Kommission gegen den südafrikanischen Hersteller. Hintergrund sind deutliche Preissprünge bei verschiedenen Präparaten, die insbesondere zur Behandlung von Leukämie und anderen hämatologischen Krebserkrankungen zum Einsatz kommen. Die Kommission hatte die Entwicklungen als bedenklich eingestuft und sieht eine möglicherweise marktbeherrschende Stellung des Unternehmens.

Eine Prüfung der Bücher des Herstellers konnte die Bedenken nicht ausräumen – im Gegenteil. So habe man festgestellt, dass Aspen nach den Preiserhöhungen durchweg Gewinne mit dem Verkauf der Arzneimittel erzielte, »die sowohl in absoluter Hinsicht als auch im Vergleich mit ähnlichen Unternehmen in der Branche sehr hoch waren«, heißt es bei der Kommission. Selbst bei Veranschlagung einer angemessenen Rendite lagen die Preise demnach im Schnitt fast 300 Prozent über den relevanten Kosten. Das Argument, hohe Arzneimittelpreise müssten unternehmerische Risiken und Investitionen abfedern, will die Kommission nicht gelten lassen. Schließlich seien die Präparate seit rund 50 Jahren patentfrei, Forschungs- und Entwicklungskosten somit vollständig amortisiert, heißt es. Bei den Preiserhöhungen habe das Unternehmen schlichtweg die Tatsache ausgenutzt, dass es in vielen Fällen keine Alternative zu seinen Präparaten gab. Laut Kommission hatte Aspen sogar damit gedroht, die Medikamente aus dem Vertrieb zu nehmen, wenn einzelne Mitgliedstaaten die Preiserhöhungen nicht akzeptieren wollten.

Preisdeckel für zehn Jahre

Nun hat Aspen eine Art Kompromissangebot vorgelegt, das die Bedenken der EU-Kommission ausräumen soll. Demnach ist das Unternehmen bereit, die Preise für sechs Krebsarzneimittel in Europa um durchschnittlich 73 Prozent zu senken. Konkret geht es um Präparate mit den Wirkstoffen Chlorambucil, Melphalan, Mercaptopurin, Tioguanin und Busulfan. Die neuen Preise sollen rückwirkend ab Oktober 2019 und als Obergrenze für die kommenden zehn Jahre gelten. Zudem garantiert der Hersteller die Lieferung der Arzneimittel bis einschließlich 2024. In den darauffolgenden fünf Jahren wird Aspen entweder selbst liefern oder aber anderen Unternehmen die Marktzulassungen zur Verfügung stellen.

Die EU-Kommission wird das Angebot nun prüfen. Dabei haben in den kommenden zwei Monaten auch Außenstehende die Möglichkeit, Stellung zu beziehen. »Wir wenden uns nun an die Interessenträger, um zu erfahren, ob sie der Ansicht sind, dass die Verpflichtungsagebote die Bedenken ausräumen und für Patienten und Gesundheitssysteme in ganz Europa ausreichend sind«, sagte EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager.  Steht am Ende des Verfahrens eine positiven Bewertung, kann die Kommission Aspens Angebot für bindend erklären. Verstöße könnten das Unternehmen dann teuer zu stehen kommen. So drohen Geldbußen von bis zu 10 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes.

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