Arzt scheitert mit Klage in Karlsruhe |
Assistierte Sterbehilfe ist hierzulande seit 2020 erlaubt. Aber es gelten sehr strenge Regeln. Unter anderem muss der sterbewillige Mensch in der Lage sein, die Tragweite seines Wunsches vollständig zu erfassen. Er muss also geistig klar sein und darf in seiner Urteilsfähigkeit nicht eingeschränkt sein. / © Adobe Stock/pattilabelle
Ein nach einem assistierten Suizid wegen Totschlags verurteilter Mediziner ist auch vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert. Das höchste deutsche Gericht nahm seine Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung an. Der Beschwerdeführer habe die Möglichkeit einer Verletzung von Grundrechten oder grundrechtsgleichen Rechten nicht schlüssig aufgezeigt, hieß es in einem in Karlsruhe veröffentlichten Beschluss.
Der Facharzt für Neurologie und Psychiatrie hatte einem psychisch kranken Mann aus Dorsten in Nordrhein-Westfalen im August 2020 eine tödliche Infusion gelegt. Das Ventil hatte der 42-jährige Patient anschließend selbst geöffnet. Im Februar 2024 verurteilte das Landgericht Essen den damals 81 Jahre alten Arzt aus dem nördlichen Ruhrgebiet zu drei Jahren Freiheitsstrafe. Der Angeklagte hatte auf Freispruch plädiert.
Nach Überzeugung des Essener Landgerichts konnte der Patient aufgrund seiner schweren psychischen Erkrankung die Tragweite seines Handelns nicht erfassen und auch nicht frei verantwortlich entscheiden. Er hatte viele Jahre an paranoider Schizophrenie gelitten und dem Gericht zufolge auch gegen Wahnvorstellungen und Depressionen gekämpft. Der Arzt habe das erkannt, habe die Sterbehilfe aber trotzdem durchgeführt – »aus Mitleid«, hieß es damals bei der Urteilsbegründung.
Der Bundesgerichtshof (BGH) sah keine Rechtsfehler und bestätigte die Entscheidung. Auch die Verfassungsrichter beanstandeten die Feststellungen der Vorinstanzen nicht.