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Brexit-Vertrag
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Arzneimittelversorgung gesichert

Unterhändler der EU und Großbritanniens haben sich heute auf einen Brexit-Vertrag geeinigt. Damit ist laut Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller (BAH) die Arzneimittelversorgung in den EU-Mitgliedstaaten und in Großbritannien erst einmal gesichert.
AutorKontaktJennifer Evans
Datum 17.10.2019  13:48 Uhr

Der Vertrag regelt nach BAH-Angaben unter anderem, dass mit Blick auf die Arzneimittelversorgung übergangsweise einige Vereinbarungen bis mindestens Ende 2020 weiter gelten. Damit wäre der harte Brexit wohl abgewendet.

»Mit der Einigung zugunsten des Austrittsvertrags ist die Wahrscheinlichkeit deutlich gestiegen, dass der Warenfluss zwischen der EU und Großbritannien auch nach dem Brexit nicht behindert wird«, so Elmar Kroth, Geschäftsführer Wissenschaft beim BAH. Angesichts der Versorgungssicherheit sei dies zu begrüßen. Nun liege es beim britischen Parlament, dem Vertrag auch zuzustimmen, bevor Großbritannien ab dem 31. Oktober nicht mehr Mitglieder der EU ist.

Der BAH erinnert daran, dass derzeit fast jedes vierte Arzneimittel für den EU-Markt in Großbritannien freigegeben und in Verkehr gebracht wird. Auch gelangten viele Roh- und Wirkstoffe über das Königreich auf den europäischen Markt.

Bei einem gemeinsamen Pressestatement mit dem britischen Premierminister Boris Johnson erklärte EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker heute in Brüssel: »Wir haben einen Deal, der eine Verlängerung unnötig macht. Er bringt Sicherheit, wo der Brexit Unsicherheit bringt.«

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