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Urlaubsreisen

Arzneimittelkauf im Ausland kann zum Risiko werden

Viele Menschen verbringen ihren Urlaub im Ausland und decken sich bei der Gelegenheit mit günstigen Medikamenten ein. Warum das keine gute Idee ist, erklären Apothekerverband und Apothekerkammer in Sachsen-Anhalt.
Jennifer Evans
04.07.2024  16:05 Uhr

Der Einkauf von Arzneimitteln im Ausland birgt eine Reihe von Risiken, die nicht unterschätzt werden sollten. »In vielen Ländern gibt es keine so strengen Regelungen und Kontrollen bezüglich der Herstellung und des Vertriebs von Arzneimitteln wie in Deutschland«, betonte Mathias Arnold, Vorsitzender des Landesapothekerverbands Sachsen-Anhalt (LAV S-A), in einer gemeinsamen Erklärung von Verband und Kammer.

Bis zu 10 Prozent der Medikamente in vielen Entwicklungsländern seien gefälscht, sagte er mit Verweis auf Daten der Weltgesundheitsorganisation (WHO). In einigen Regionen, vor allem in Afrika, könne der Anteil sogar bei mehr als 50 Prozent liegen.

Demnach bergen gefälschte oder minderwertige Medikamente grundsätzlich das Risiko, weniger wirksam bis unwirksam zu sein oder sogar gesundheitsschädliche Substanzen zu enthalten. Dagegen benötigten hierzulande vertriebene Medikamente eine Zulassung beziehungsweise eine Registrierung. Und die Versorgung erfolge in Deutschland ausschließlich über den sicheren Vertriebsweg der Apotheken, so Arnold. »Das gewährleistet die hohen Ansprüche an Qualität, Sicherheit und Wirksamkeit. Im Ausland gelten diese Standards nicht immer in gleichem Maße.«

Darüber hinaus könnten sich anderswo Dosierung und Art der Anwendung unterscheiden. Kämen noch Sprachbarrieren hinzu, könne es schnell zu Einnahmefehlern kommen, warnte der LAV-Vorsitzende. »Dies kann unerwünschte Nebenwirkungen oder gar eine Verschlechterung des Gesundheitszustands hervorrufen.«

Wichtige Medikamente ins Handgepäck

Außerdem bestehen für manche Länder besondere Ein- und Ausfuhrregeln sowie Vorschriften zur Rezeptpflicht, die sich von den deutschen Regeln grundlegend unterscheiden können. Manche Arzneimittel, die in Deutschland frei verkäuflich sind, können im Reiseland womöglich rezeptpflichtig sein. Das kann selbst scheinbar einfache Medikamente aus der Reiseapotheke betreffen, wie etwa Mittel gegen Übelkeit und Erbrechen.

»Für lebenswichtige Medikamente kann es sinnvoll sein, ein ärztliches Rezept mitzuführen, um bei Verlust Ersatz beschaffen zu können«, so Jens-Andreas Münch, Präsident der Apothekerkammer Sachsen-Anhalt (LAK S-A). Im Ernstfall erleichtere eine Liste der benötigten Arzneimittel inklusive der sogenannten internationalen Freinamen die Ersatzbeschaffung.

Für die Reiseapotheke gilt also, wichtige Präparate stets als Reserve mitzuführen. Gut sei auch, wenn bei kleinen oder mittleren Wehwehchen schnell ein wirksames Mittel zur Hand sei, hob Münch hervor. Bei Flugreisen sollten wichtige und besonders temperaturempfindliche Arzneimittel möglichst im Handgepäck transportiert werden, um auch bei Verlust des aufgegebenen Gepäcks versorgt zu sein.

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