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US-Zoll-Deal

»Arzneimittel unterliegen erstmals einem harten Zollregime«

Der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI) sieht in den jüngsten Entwicklungen des Handelsabkommens zwischen den USA und der Europäischen Union eine leichte Entspannung, warnt jedoch vor anhaltender Unsicherheit und neuen Belastungen für die Pharmabranche.
AutorKontaktPZ
Datum 29.08.2025  16:00 Uhr

Bereits ab kommender Woche könnten erste Vorhaben aus dem Ende Juli vereinbarten Absichtserklärung der EU-Kommission und der US-Regierung umgesetzt werden. Dies nahm der Industrieverband BPI zum Anlass, eine Pressemitteilung zu veröffentlichen, in der er das Handelsabkommen kritisiert.

»Wenngleich noch höhere Sonderzölle von der EU abgewendet wurden, sind diese Belastungen gravierend für unsere Branche«, kritisiert BPI-Vorsitzende Oliver Kirst und fügt hinzu: »Arzneimittel unterliegen damit erstmals einem harten Zollregime.«

»Für Generika, ihre Wirkstoffe und Vorprodukte gilt der MFN-Satz. Für alle übrigen Pharma-Produkte ein Zollsatz von 15 Prozent.« Der MFN-Zollsatz ist der Standardzollsatz, den ein Mitgliedsland der Welthandelsorganisation (WTO) allen anderen WTO-Mitgliedern gewährt, sofern kein Freihandelsabkommen, also kein freier Austausch von Waren, gilt.

»EU-Vorgaben dürfen nicht zu Handelshemmnissen werden«

Die Erklärung sei bisher nur politisch bindend. Konkrete Abschlüsse der Rechtsakte stünden noch aus. »Für den Moment haben wir es mit einer Absichtserklärung zu tun. Für unsere Unternehmen bedeutet das: weiterhin Unsicherheit für kurzfristig anstehende Geschäfte und mittelfristig die Gefahr neuer Handelsbarrieren«, bemängelt Kirst.

»Grundsätzlich halten wir einen fairen Umgang unter Handelspartnern für unerlässlich.« Der Verband betont, dass alle politischen Bemühungen darauf abzielen müssten, Arzneimittel und Medizinprodukte für Mensch und Tier sowie ihre Vorprodukte, Hilfsstoffe und Komponenten gänzlich aus Handelskonflikten herauszunehmen.

»Denn hinter jeder versorgungsrelevanten Entscheidung stehen Patientinnen und Patienten, die auf eine verlässliche Gesundheitsversorgung angewiesen sind. Und pharmazeutische Unternehmen müssen Rahmenbedingungen vorfinden, unter denen sie das sicherstellen können«, sagt Kirst.

Neben den Zöllen bezieht sich die Erklärung auch auf die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR), die Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD) sowie die EU-Lieferkettenrichtlinie (CS3D). »Als Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie unterstützen wir die ambitionierten Ziele der europäischen Rechtsakte in Sachen Nachhaltigkeit. Wichtig ist jedoch, dass die resultierenden Maßnahmen nicht als versteckte Handelshemmnisse wirken und Unternehmen on top belasten«, ergänzt Kirst.

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