| Lukas Brockfeld |
| 10.12.2025 13:30 Uhr |
Benachbarte Apotheken sollen die Arzneimittelversorgung im INZ sicherstellen. Doch das wird nicht immer möglich sein. / © Adobe Stock/ MB.Photostock
Die Bundesregierung möchte mit einer umfangreichen Reform das Notfallsystem entlasten. Dafür sollen unter anderem ein zentrales Steuerungssystem und eine Vernetzung der Versorgungsbereiche eingeführt werden. An Krankenhäusern eingerichtete Integrierte Notfallzentren (INZ) sollen die Notfallversorgung flächendeckend und sektorenübergreifend sicherstellen. Auch die Arzneimittelversorgung soll dort vor Ort erfolgen. Dafür sollen die INZ Verträge mit Apotheken aus der Nachbarschaft abschließen. Sollte das nicht möglich sein, soll eine sich in der Nähe befindende Apotheke eine zweite Offizin auf dem Gelände des INZ betreiben. Dafür sollen vereinfachte Vorgaben gelten.
Die ABDA hat in ihrer Stellungnahme bereits vor der Schaffung unnötiger Parallelstrukturen und der Schwächung des Apothekennotdienstes gewarnt.
Der GKV-Spitzenverband teilt in seiner Stellungnahme diese Einschätzung. »Es erfordert erhebliche neue Ressourcen zur Einrichtung neuer notdienstpraxisversorgenden Apotheken, die nur zu beschränkten Dienstzeiten zur Verfügung stehen und dabei – trotz finanziellem Aufwand – nicht zur Regelversorgung beitragen können«, schreibt der GKV-SV in seiner Stellungnahme. Zudem bestehe das Risiko, dass bereits etablierte und gut funktionierende Strukturen gefährdet werden.
Die Zielsetzung des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) sei zwar nachvollziehbar und unterstützenswert, doch solle zunächst der reguläre Apothekennotdienst genutzt werden, um die Arzneimittelversorgung in den INZ sicherzustellen. »Dies würde die bereits bestehenden Strukturen der Apotheken stärken und einen geringeren Personal- und Ressourceneinsatz erfordern«, so der Verband.
Die in der Reform vorgesehene digitale Übermittlung des E-Rezeptes in Kombination mit telepharmazeutischer Beratung von Ärzten oder Patienten beschränke die physische Abgabe der Packung auf einen »rein logistischen Akt«. Hierzu seien allerdings keine eigenen Räumlichkeiten im INZ nötig, sollte die nächstgelegene diensthabende Apotheke nicht fußläufig erreichbar sein. Stattdessen könne ein vom INZ finanzierter Botendienst die Medikamente von der nächstgelegenen diensthabenden Apotheke holen.
Die Kassen können sich außerdem die Einrichtung von Abgabeautomaten in den INZ vorstellen, die unter »Zuhilfenahme von Telepharmazie von der diensthabenden Apotheke« betrieben werden. Die Details müssten in einem Vertrag nach § 12b Apothekengesetz geregelt werden.
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) ging in ihrer Stellungnahme unlängst noch deutlich weiter. So wünschen sich die Ärzte nicht nur automatisierte Abgabestationen, sondern auch Modellvorhaben, in denen Medikamente nach telepharmazeutischer Beratung von Ärzten im aufsuchenden Dienst abgegeben werden. Auch ein Dispensierrecht des aufsuchenden Dienstes könne in Modellvorhaben erprobt werden.
Zuvor hatten sich bereits die Freie Allianz der Länder-KVen (FALK) für den Einsatz von Abgabeautomaten und eine engere Kooperation mit Arzneimittelversendern ausgesprochen.