Pharmazeutische Zeitung online Avoxa
whatsApp instagram facebook bluesky linkedin xign

Urlaub oder Freistellung
-
Arbeitsrechtliche Fragen rund um den Protesttag

Die  Tarifgemeinschaft der Apothekenleiter Nordrhein (TGL) erreichen derzeit täglich Anfragen von Apotheken, wie der Protesttag arbeitsrechtlich zu bewerten ist. Dazu hat der Arbeitgeberverband nun eine juristische Einschätzung veröffentlicht.
AutorKontaktPZ
Datum 09.06.2023  16:30 Uhr

Die Apothekenleitung nimmt am Protesttag teil

Falls die Leitung morgens die Apotheke öffnet, später aber schließt, um an Kundgebungen teilzunehmen, oder die Apotheke den ganzen Tag schließt (und sei es, um mit Passanten oder Kunden ins Gespräch zu kommen und ausdrücklich auf die prekäre Situation der Apotheken hinzuweisen), bedeutet dies für den Arbeitnehmer, dass er bei vorläufiger Apothekenöffnung zunächst seine Arbeit ganz normal aufnehmen muss.

Bei einer Teil- oder Komplettschließung kann der Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung nicht mehr so erbringen, wie es arbeitsvertraglich vereinbart worden ist. Das ist juristisch gesehen ein Annahmeverzug des Arbeitgebers, bei dem der Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung anbietet, diese vom Arbeitgeber allerdings nicht angenommen und dennoch normal entlohnt wird.

Der Arbeitgeber kann dem Arbeitnehmer allerdings trotz Apothekenschließung Arbeiten zuteilen, die auch bei geschlossener Apotheke erbracht werden können, zum Beispiel Inventur-Arbeiten. Diese Arbeitsleistung ist entsprechend zu vergüten. Das gilt auch, wenn die Apothekenleitung dem Arbeitnehmer keine Arbeiten bei geschlossener Apotheke zuteilt, den Arbeitnehmer vorzeitig nach Hause schickt oder dem Arbeitnehmer sagt, dass er wegen der Apothekenschließung am Protesttag nicht zur Arbeit erscheinen muss. Der Arbeitgeber ist nicht berechtigt, ein Nacharbeiten der ausgefallen Arbeitszeit zu verlangen. 

Keine Pflicht zum Protest

Die Apothekenleitung kann den Arbeitnehmer nicht dazu verpflichten, gegen seinen Willen aktiv an den Protestaktionen teilzunehmen. »Damit der Apotheken-Protesttag ein voller Erfolg wird, sollten alle Apothekenleiter daran teilnehmen«, betont auch die TGL Nordrhein. »Dies impliziert eine zahlreiche Teilnahme von Angestellten und Mitarbeitern.« Auch die bundesweit zuständige Apothekengewerkschaft Adexa hat ihre Mitglieder aufgerufen, sich zahlreich am Protesttag zu beteiligen.

Die TGL empfiehlt daher den Arbeitgebern, Regelungen mit den Arbeitnehmern zu treffen, damit diese ebenfalls am Protesttag teilnehmen. »Denn ein erfolgreicher Protesttag öffnet den Arbeitgebern wahrscheinlich auch mehr finanzielle Spielräume, die wiederum auch den Arbeitnehmer zugutekommen können«, so Justiziar Dierkes.

Mehr von Avoxa