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Lohnfortzahlung

Arbeitgeber zahlen 82 Milliarden wegen Krankheit

Die Arbeitgeber in Deutschland dringen auf Entlastung. Ein wachsender Kostenpunkt ist die milliardenschwere Lohnfortzahlung. Vorschläge, um die Kosten zu begrenzen, gibt es – etwa Karenztage oder Einschränkungen bei wechselnden Diagnosen.
AutorKontaktdpa
Datum 21.08.2025  09:08 Uhr

Hohe Krankenstände und mehr Beschäftigung haben in Deutschland die Aufwendungen der Arbeitgeber für erkrankte Beschäftigte auf rund 82 Milliarden Euro im Jahr 2024 nach oben getrieben. Binnen drei Jahren seien die Kosten um 10 Milliarden Euro gestiegen, ermittelte das Institut der deutschen Wirtschaft (IW).

Der Steuer- und Sozialexperte Jochen Pimpertz des arbeitgebernahen IW weist auf verschiedene Vorschläge hin, um diesen Kostenfaktor zu begrenzen. Karenztage zum Beispiel: »Die Gehaltszahlung würde zu Beginn einer Erkrankung für einige Tage ausgesetzt.« Alternativ ließen sich Karenzzeiten definieren, in denen das Gehalt auf reduziertem Niveau gezahlt werde, sagt Pimpertz. Entlastung sei jedenfalls dringend geboten.

Auch ließe sich die Dauer der Entgeltfortzahlungsverpflichtung begrenzen, so der IW-Experte. Dies gelänge zum Beispiel durch eine Einschränkung bei wechselnden Diagnosen. Aktuell wird das Gehalt höchstens sechs Wochen im Jahr weitergezahlt – außer bei einer weiteren Krankschreibung aufgrund einer anderen Diagnose. Künftig könnte Pimpertz zufolge der Arbeitgeber auch bei wechselnden Diagnosen insgesamt nicht länger als sechs Wochen pro Jahr Gehalt zahlen müssen.

Laut der Studie stieg die Summe der Aufwendungen für kranke Beschäftigte seit dem Jahr 2010 um das 2,2-Fache. Das IW fasst darin die Aufwendungen der Arbeitgeber für die weitere Überweisung des Gehalts – laut Sozialbudget 2024 insgesamt 69,1 Milliarden Euro – zusammen mit den Arbeitgeberanteilen am Sozialversicherungsbeitrag. Diese gibt das IW mit 13,0 Milliarden Euro an. Nicht eingerechnet ist die Lohnfortzahlung im Mutterschutz.

Was heute gilt

Fehlt ein Arbeitnehmer krankheitsbedingt im Betrieb, verpflichtet das Entgeltfortzahlungsgesetz den Arbeitgeber zur Fortzahlung des Gehalts. Bei länger währenden Ausfällen zahlt die gesetzliche Krankenkasse im Anschluss an die Lohnfortzahlung das Krankengeld. Bis zum Ende der 72. Woche haben langzeiterkrankte Beschäftigte Anspruch auf 70 Prozent des Bruttoentgelts. Im vergangenen Jahr hätten die Arbeitgeberaufwendungen die Ausgaben für das Krankengeld um das Vierfache übertroffen, schreibt das IW.

Angetrieben wurde der Kostenanstieg in den vergangenen Jahren laut IW durch Lohnerhöhungen und wachsende Beschäftigung. »Zudem ist aber der Krankenstand seit rund zwei Jahrzehnten kontinuierlich gestiegen«, unterstreicht Pimpertz. Als naheliegend beschreibt er, dass die Ausfallzeiten mit der Alterung der Belegschaften steigen.

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