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Wettbewerbszentrale
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Arbeitgeber dürfen nicht für bestimmte Kassen werben

Arbeitgeber dürfen bei ihren Beschäftigten nicht für bestimmte Krankenkassen werben. Darauf hat die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs aufmerksam gemacht, die nach eigenen Angaben vom heutigen Mittwoch in vier Fällen entsprechende Abmahnungen durchgesetzt hat. Grundsätzlich dürfen sich Beschäftigte ihre Krankenkasse selbst auswählen.
Datum 26.09.2018  16:37 Uhr

Unter anderem hatte der Dax-Konzern Deutsche Post neue Mitarbeiter mit einem Anschreiben auf angebliche Vorzüge der Barmer Krankenkasse hingewiesen. In dieser war die frühere Betriebskrankenkasse der Post aufgegangen. Man habe dann die sehr gute Zusammenarbeit mit der Barmer auf dem Gebiet des Gesundheitsmanagements fortgesetzt, erklärte eine Unternehmenssprecherin in Bonn. Mitarbeiter hätten von speziellen Angeboten wie Ernährungsberatung oder Muskeltraining profitiert. Nach dem Hinweis der Wettbewerbszentrale werde das bisherige Informationsschreiben nicht mehr ausgegeben.

Die privatrechtlich organisierten Wettbewerbshüter aus Bad Homburg bei Frankfurt mahnten zudem zwei Hotel- und Gaststättenverbände ab. Sie hatten ihren Mitgliedern die Vermittlung von Saisonkräften aus Osteuropa angeboten, wenn diese später bei einer bestimmten Kasse versichert würden. (dpa)

Foto: imago/Niehoff

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