Nach aktuellem Stand ist das ApoVWG kommende Woche nicht Thema im Bundestag. Der nächste Termin wäre Ende Februar. / © Imago/IPON
Das ApoVWG hat am 17. Dezember seinen Weg ins parlamentarische Verfahren angetreten. Um Schmerzpunkte für die Apotheken wie die PTA-Vertretung noch abmildern zu können, setzen viele auf das »Strucksche Gesetz«, nach dem ein Gesetz niemals so aus dem Bundestag wieder herauskommt, wie es hereingekommen ist. Etwa machte die Unions-Gesundheitssprecherin Simone Borchardt (CDU) wiederholt klar, dass bei dem Gesetz noch »alles offen« sei.
Im Hintergrund arbeitet man offenkundig an den Details; für eine erste Beratung im Bundestag scheint der Entwurf noch nicht abgestimmt genug zu sein. Auf der Tagesordnung für die Sitzungen in der kommenden Woche steht das Gesetz jedenfalls bislang nicht. Nächster Termin wäre dann Ende Februar.
Vergangene Woche beschäftigten sich die Länder mit dem Gesetzentwurf von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU). Das Votum im Gesundheitsausschuss der Länder war klar: Absage an die PTA-Vertretungsidee, Absage an die Honorarflaute. Das Thema Honorar war den Landesgesandten offenkundig so wichtig, dass sie die entsprechende Änderungsverordnung gleich mit zum Thema machten, obwohl eigentlich nur das ApoVWG auf der Tagesordnung stand. Einig sind sich die Länder in ihrer Forderung nach einem höheren Fixum, Bayern und Nordrhein-Westfalen wollen die Vergütung zudem über Zuschläge verbessern.
Die begleitende Verordnung liegt inzwischen in Brüssel, wo sie wegen Inhalten, die den grenzüberschreitenden Warenverkehr tangieren, ein EU-Notifizierungsverfahren durchlaufen muss. Im Bundestag wird die Verordnung nicht besprochen. Das Bundesratsplenum tagt am 30. Januar und wird eine Stellungnahme zum ApoVWG abgeben, auf die die Bundesregierung ihrerseits reagieren kann.