Apotheker wollen gegen Rezept-Boni klagen |
Alexander Müller |
23.05.2024 15:10 Uhr |
Versender Shop Apotheke lockt Kundinnen und Kunden mit mutmaßlich illegalen Boni. / Foto: Screenshot
Der niederländische Versender Shop Apotheke verspricht aktuell einen Bonus von 10 Euro für die erste E-Rezept-Einlösung. Im Kleingedruckten heißt es, der Betrag werde »sofort innerhalb der Bestellung« verrechnet, zuerst mit der Zuzahlung, dann mit etwaigen Festbetragsdifferenzen und auf der dritten Stufe mit zusätzlich bestellten nicht verschreibungspflichtigen Produkten.
Weil Boni auf Rezept gemäß § 129 Sozialgesetzbuch V unzulässig sind, könnte Redcare nun juristischer Ärger drohen. Die Kooperation MVDA lässt nach eigenen Angaben in enger Abstimmung mit der Apothekerkammer Nordrhein eine Klage gegen den Versender prüfen. Die Kanzlei Redeker Sellner Dahs wurde mit der Erstellung einer Klageschrift beauftragt.
MVDA-Präsidentin Gabriele Hame-Fischer und ihr Vize Dirk Vongehr schreiben in ihrem aktuellen Präsidentenbrief an die rund 1000 Mitglieder: »Wir können und wollen das nicht weiter dulden.« Und weiter: »Unserer Meinung nach verstößt dies eindeutig gegen die Preisbindung verschreibungspflichtiger Arzneimittel.«
Doch nicht nur juristisch will der MVDA gegen den Versender vorgehen, sondern auch den Testimonials von Redcare ins Gewissen reden: »Gleichzeitig erhalten Günther Jauch und Christian Ulmen einen persönlichen Brief, der sie nachdrücklich darauf aufmerksam machen soll, dass sie sich für illegale Werbung missbrauchen lassen«, heißt es in dem Brief.
Bereits Anfang der Woche hatte der Verein »Freie Apothekerschaft« (FA) angekündigt, eine Unterlassungsklage gegen Shop Apotheke zu prüfen. Der Verzicht auf die gesetzliche Zuzahlung beim digitalen Einlösen von E-Rezepten sei unlautere Werbung. Der Verein lässt sich von der Kanzlei Brock Müller Ziegenbein beraten, die im Namen des Vereins auch die Bundesregierung wegen der ausgebliebenen Honoraranpassung verklagen will.
In Sachen Rx-Boni formuliert die FA-Vorsitzende Daniela Hänel eine Forderung an die Selbstverwaltung: »Vom Deutschen Apothekerverband in Zusammenarbeit mit dem Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung erwarten wir kurzfristig, dass dieser der Shop-Apotheke die Zulassung zum Rahmenvertrag der Arzneimittelversorgung entzieht. Der Rahmenvertrag ist auch für ausländische Versender bindend und verbietet die Gewährung jeglicher Rabatte beim Einlösen von Rezepten.« Die Freie Apotherschaft plant zudem eine Klage gegen die sogenannte Länderliste.
Das Papier-Rezept ist ein Auslaufmodell. Mit dem E-Rezept sollen alle Arzneimittel-Verordnungen über die Telematikinfrastruktur abgewickelt werden. Wir berichten über alle Entwicklungen bei der Einführung des E-Rezeptes. Eine Übersicht über unsere Berichterstattung finden Sie auf der Themenseite E-Rezept.