Pharmazeutische Zeitung online
Apothekenmarkt-Reform

Apotheker modifizieren Eckpunkte

Kein Entweder-oder-Szenario: Statt Zustimmung oder Ablehnung der Reformpläne des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) zum Apothekenmarkt haben die Apotheker heute ein eigenes Eckpunkte-Papier verabschiedet. Es stimmt in vielen Punkten mit den Vorschlägen des BMG überein. Gleichzeitig zielt es explizit auf den Erhalt gleicher Preisbedingungen im Rx-Markt.
Ev Tebroke
17.01.2019  19:08 Uhr

Mit Spannung ist heute die Entscheidung der Apotheker für oder gegen die BMG-Reformpläne erwartet worden. Wie reagieren sie auf das Angebot von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU), entweder sein Eckpunkte-Papier zu akzeptieren, inklusive einer Aufrechterhaltung des Rx-Versands und den damit verbundenen Preisvorteilen für Versender aus dem EU-Ausland? Oder aber – bei einem Beharren auf dem Versandverbot – auf alle in Aussicht gestellten Struktur- und Vergütungsverbesserungen zu verzichten. 

Spahn hat in seinem Reform-Paket zur Sicherung und Weiterentwicklung der flächendeckenden Arzneimittelversorgung den Apothekern einerseits ein Vergütungsplus von insgesamt 375 Millionen Euro in Aussicht gestellt. 240 Millionen Euro davon sollen für eine Honorierung zusätzlicher pharmazeutischer Dienstleistungen bereitstehen, der Nacht- und Notdienstfonds soll um 120 Millionen Euro verdoppelt werden. Für die Vergütung der Betäubungsmittel-Abgabe sind zusätzliche 15 Millionen Euro vorgesehen. Im Gegenzug zu diesem Angebot will Spahn den Rx-Versand erhalten, dessen Verbot die Apotheker fordern. Der Minister hatte zudem klargestellt: Sollten die Apotheker auf einem Verbot beharren, würde er sich zwar an das Koalitionsversprechen halten und die Umsetzung versuchen. Es gebe aber kaum politischen Rückhalt für dieses Verbot. Auf Vergütungsreformen müssten die Apotheker dann verzichten.

Ziel: Einheitliche Rx-Arzneimittelpreise

 

Die 34 Apothekenkammern und -verbände, die heute in Berlin zur ABDA-Mitgliederversammlung zusammengekommen waren, wollten sich auf ein Entweder-oder-Prozedere nicht einlassen. Stattdessen haben sie nach langen Diskussionen ein eigenes Eckpunkte-Papier beschlossen, das die Vorschläge Spahns größtenteils aufgreift, teilweise aber modifiziert oder ergänzt. Der Beschluss zu diesem Papier erfolgte einstimmig. Es fokussiert vor allem auf die Wiederherstellung der grenzüberschreitenden Preisbindung bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln. Diese ist seit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs im Jahr 2016 für ausländische Versender hierzulande nicht mehr bindend.

»Eine Ausnahmeregelung für europäische Versandhändler weisen wir entschieden zurück«, sagte ABDA-Präsident Friedemann Schmidt. Die Gleichpreisigkeit bleibe das zentrale Ziel der Apotheker. Spahns Ansinnen, die EU-Versendapotheken Rabatte auf Rx-Medikamente bis maximal 2,50 Euro gewähren zu lassen, wollen die Apotheker auf alle Fälle verhindern. Es dürfe keine gesetzliche Zementierung unterschiedlicher Preisregelungen für ausländische Versender und deutsche Apotheken geben, heißt es. Gewährleisten wollen die Apotheker die Wiederherstellung einheitlicher Apothekenabgabepreise über die Einbindung der Arzneimittelpreisverordnung (AmPreisV) in die Sozialgesetzgebung, sprich in §129 Fünftes Sozialgesetzbuch (SGB V).

Spahn hat in seinem Reform-Paket ebenfalls bereits erklärt, die Preisvorschriften zum Gegenstand des Rahmenvertrags zwischen Kassen und Apothekern machen zu wollen und bei Nichteinhaltung Sanktionen vorzusehen. »Sein Vorschlag ist aber auf halber Strecke stecken geblieben und wir konkretisieren diesen Weg nun«, so Schmidt gegenüber Journalisten. Die Apotheker fordern zudem, über §140 SGB V künftig auch zu regeln, dass Versender sich in Deutschland nur an der Arzneimittelversorgung beteiligen dürfen, wenn sie sich an bestimmte Vorgaben im Rahmenvertrag halten. Dieser Punkt ist bislang nicht gesetzlich geregelt, sondern lediglich auf Vertragsebene zwischen Kassen und Apothekern. Sollte über eine Einbindung der AmPreisV in das SGB V die Gleichpreisigkeit rechtlich nicht machbar sein, dann fordern die Apotheker das BMG als Ultima Ratio auf, dies letztlich doch über das Rx-Versandverbot zu versuchen.

Stärkung der Arzneimittelversorgung

Das Eckpunktepapier der Apotheker enthält darüber hinaus auch Vorschläge, die patientennahe Arzneimittelversorgung zu stärken und den digitalen Wandel im Gesundheitswesen aktiv mitzugestalten. Diese decken sich größtenteils mit denen im BMG-Paket, gehen aber in manchen Punkten noch darüber hinaus. Insbesondere soll nicht zuletzt auch im Zuge des E-Rezepts der Erhalt der freien Apothekenwahl gewährleistet bleiben. Einzelverträge mit Kassen über abweichende Preise sollen verboten werden, ebenso eine Beeinflussung von Patienten durch die Kassen zum Erwerb von Rx-Medikamenten bei EU-Versendern. Dies ist ebenfalls bereits Bestandteil des Spahn-Pakets.

Konsens herrscht auch über die Förderung pharmazeutischer Dienstleistungen. Hier soll der Gesetzgeber eine entsprechende Rechtsgrundlage schaffen, damit künftig solche Leistungen vergütet werden. Die Definition der Dienstleistungen soll durch die Apothekerschaft erfolgen.

Grundsätzlich pochen die Apotheker auch auf eine »zwingende Mitgestaltung und Mitbestimmung bei der Etablierung digitaler Strukturen im Bereich der Arzneimittelversorgung«, heißt es in dem Papier.

Das Reform-Paket der Apotheker soll nun politisch diskutiert werden. Es soll laut Schmidt die Diskussion aktiv fördern. Er zeigt sich zuversichtlich, dass man einen Konsens finden kann und rechnet damit, dass noch vor der Sommerpause eine Umsetzung erfolgt.

Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
 
FAQ
SENDEN
Wie kann man die CAR-T-Zelltherapie einfach erklären?
Warum gibt es keinen Impfstoff gegen HIV?
Was hat der BGH im Fall von AvP entschieden?
GESAMTER ZEITRAUM
3 JAHRE
1 JAHR
SENDEN
IHRE FRAGE WIRD BEARBEITET ...
UNSERE ANTWORT
QUELLEN
22.01.2023 – Fehlende Evidenz?
LAV Niedersachsen sieht Verbesserungsbedarf
» ... Frag die KI ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln. ... «
Ihr Feedback
War diese Antwort für Sie hilfreich?
 
 
FEEDBACK SENDEN
FAQ
Was ist »Frag die KI«?
»Frag die KI« ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums versehen, in denen mehr Informationen zu finden sind. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung verfolgt in ihren Artikeln das Ziel, kompetent, seriös, umfassend und zeitnah über berufspolitische und gesundheitspolitische Entwicklungen, relevante Entwicklungen in der pharmazeutischen Forschung sowie den aktuellen Stand der pharmazeutischen Praxis zu informieren.
Was sollte ich bei den Fragen beachten?
Damit die KI die besten und hilfreichsten Antworten geben kann, sollten verschiedene Tipps beachtet werden. Die Frage sollte möglichst präzise gestellt werden. Denn je genauer die Frage formuliert ist, desto zielgerichteter kann die KI antworten. Vollständige Sätze erhöhen die Wahrscheinlichkeit einer guten Antwort.
Wie nutze ich den Zeitfilter?
Damit die KI sich bei ihrer Antwort auf aktuelle Beiträge beschränkt, kann die Suche zeitlich eingegrenzt werden. Artikel, die älter als sieben Jahre sind, werden derzeit nicht berücksichtigt.
Sind die Ergebnisse der KI-Fragen durchweg korrekt?
Die KI kann nicht auf jede Frage eine Antwort liefern. Wenn die Frage ein Thema betrifft, zu dem wir keine Artikel veröffentlicht haben, wird die KI dies in ihrer Antwort entsprechend mitteilen. Es besteht zudem eine Wahrscheinlichkeit, dass die Antwort unvollständig, veraltet oder falsch sein kann. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit der KI-Antworten.
Werden meine Daten gespeichert oder verarbeitet?
Wir nutzen gestellte Fragen und Feedback ausschließlich zur Generierung einer Antwort innerhalb unserer Anwendung und zur Verbesserung der Qualität zukünftiger Ergebnisse. Dabei werden keine zusätzlichen personenbezogenen Daten erfasst oder gespeichert.

Mehr von Avoxa