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Antrag angenommen

Apotheker fordern Rx-Versandverbot im VOASG

Die Apotheker fordern weiterhin das Rx-Versandverbot. Einen entsprechenden Antrag nahmen die Delegierten heute - zum Teil im Stehen - auf dem Deutschen Apothekertag in Düsseldorf an.
Christina Hohmann-Jeddi
26.09.2019  18:06 Uhr

Wie bereits am Vortag angekündigt, wurde ein Änderungsantrag in die Beratung der Hauptversammlung eingebracht: In diesem fordern Thomas Benkert, Präsident der Bayerischen Landesapothekerkammer, zusammen mit Kollegen den Gesetzgeber auf, das Rx-Versandhandelsverbot noch in das geplante Vor-Ort-Apotheken-Stärkungsgesetz (VOASG) einzubringen. Bestärkt sehen sich die Antragsteller dabei durch den Bundesrat, der vor wenigen Tagen der Empfehlung seines Gesundheitsausschusses gefolgt war und für ein Verbot des Versandhandels mit Rx-Arzneimitteln gestimmt hatte. Benkert: »Wir haben uns alle massiv auf Länderebene für das Rx-Versandverbot eingesetzt.« Jetzt, da das Plenum der Länder sich für das Verbot ausspreche, müsse man die Länder in dieser Forderung unterstützen. 

ABDA-Vizepräsident Mathias Arnold hatte zu Beginn der Antragsberatung an die Delegierten appelliert, Einigkeit zu demonstrieren. Der Berufsstand sei sich einig über die Maximalforderung der Apothekerschaft und auch über den besten Weg dorthin. Nur über die Durchsetzbarkeit der Forderungen sei man uneinig. Dies dürfe aber nicht dazu führen, dass sich der Berufsstand gegenseitig zerfleischt. »Es darf nicht passieren, dass vom Deutschen Apothekertag ein Signal der Zerstrittenheit und Uneinigkeit nach außen geht.« 

Obwohl diese Einigkeit in mehreren Wortbeiträgen beteuert wurde, verlief die Diskussion doch lang und hitzig. Schließlich einigte man sich auf den folgenden Kompromiss: In einem Leitantrag, der verlässliche ordnungsrechtliche Rahmenbedingungen für Apotheken und den Erhalt der Preisbindung zum Ziel hat, wurde ein Abschnitt eingefügt, in dem gefordert wird, dass »die Stellungnahme des Bundesrats in das laufende Gesetzgebungsverfahren ergänzend einzubringen und so die Gleichpreisigkeit schnellstmöglich wieder herzustellen.«

In der Diskussion hatte sich zuvor Ilias Essaida vom Bundesverband der Pharmaziestudierenden in Deutschland (BPhD) aus der Sicht der kommenden Apothekergeneration gegen ein Rx-Versandverbot ausgesprochen. Es scheine eine gute Lösung zu sein, doch der kommenden und sogar der heutigen Generation sei ein Verbot nicht mehr zu vermitteln. »Damit mauern Sie sich in Ihrer Apotheke ein,« so Essaida. Man dürfe nicht Versandhändlern und Kapitalgesellschaften das Feld überlassen, sondern müsse eigene Lösungen für die Zukunft entwickeln. »Apotheker sollten beherzt nach vorne gehen und nicht zurück in die Vergangenheit.«

Dem widersprach der Pharmaziestudent Benedikt Bühler, der vor Kurzem in einer Petition mehr als 400.000 Unterschriften für das Rx-Versandhandelsverbot gesammelt hatte: »Eine Versandifizierung ist nicht mit einer Digitalisierung gleichzusetzen.« Ein Päckchenversand sei nicht schneller und effektiver als die Belieferung durch die Apotheke. Dass ein Versandverbot in dieser Generation nicht mehr zu verstehen ist, werde schon allein durch den Blick auf Europa korrigiert: Die Mehrheit der EU-Mitgliedsstaaten habe ein Rx-Versandverbot. Ein Verbot sei die einzige richtige Lösung, sagte Bühler: »Zeigen Sie der Politik, dass Sie etwas fordern.«

Die Delegierten nahmen den dritten Änderungsantrag zum Leitantrag mit deutlicher Mehrheit an. Arnold bedankte sich für das eindeutige Signal und das Engagement der Delegierten. »Wir haben gerungen und einen Kompromiss gefunden.« Die ABDA wolle sich dafür einsetzen, dieses Votum umzusetzen.

 

Der Antrag im Wortlaut:

Die Hauptversammlung der deutschen Apothekerinnen und Apotheker fordert den Gesetzgeber auf, sichere und verlässliche ordnungsrechtliche Rahmenbedingungen für die inhabergeführten öffentlichen Apotheken in Deutschland zu gewährleisten. Der Gesetzgeber soll sich unverzüglich dafür einsetzen, den staatlich übertragenen Versorgungsauftrag der Apotheke gesetzgeberisch zu stärken, damit die flächendeckende Versorgung für alle Bürgerinnen und Bürger durch unabhängige Apotheken in Deutschland weiterhin zu jeder Zeit gewährleistet bleibt.

Insbesondere ist durch geeignete Regelungen sicherzustellen, dass der einheitliche Abgabepreis für alle verschreibungspflichtigen Arzneimittel gilt.

Der Bundesrat hat festgestellt, dass dies vollständig durch den Ausschluss der verschreibungspflichtigen Arzneimittel vom Versandhandel erreicht werden kann. Daher fordert die Hauptversammlung der deutschen Apothekerinnen und Apotheker den Gesetzgeber auf, die Stellungnahme des Bundesrats in das laufende Gesetzgebungsverfahren ergänzend einzubringen und und so die Gleichpreisigkeit schnellstmöglich wieder herzustellen.

Außerdem muss eine Partizipation Dritter an Leistungen der Apotheke ausgeschlossen werden. Die Regelungen zum Schutz der freien Wahl der Apotheke müssen so ausgestaltet werden, dass auch Dritte, genauso wie Apotheker, Ärzte oder gesetzliche Krankenkassen, keine Rezepturweisungen insbesondere aus kommerziellen Interessen vermitteln und organisieren dürfen.

Die notwendige gesetzgeberische Stärkung umfasst die Bereiche Sicherstellung der frei- und heilberuflichen sowie unabhängigen Apothekenstruktur sowie ein der steigenden Dynamik der pharmazeutischen Versorgungsleistung und den regulatorischen Anforderungen Rechnung tragendes Vergütungssystem.

Bei Modellvorhaben mit Beteiligung von Apotheken ist vorzusehen, dass diese nur zulässig sind, wenn die Landesapothekerverbände beteiligt sind und die Teilnahme allen Apotheken in einer Region offensteht. Bei allen Regelungen im Bereich des Apothekenwesens muss das Ziel berücksichtigt werden, zum Wohle der Patienten die Arzneimittelversorgung über die Apotheken vor Ort zu sichern und zu stärken.

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