Apotheker fordern BtM-Lagerung im Kommissionierer |
Melanie Höhn |
06.03.2024 14:00 Uhr |
Laut DAT-Antrag würde die Lagerung von BtM-Arzneimitteln im Kommissionierer den Apothekenalltag »erheblich erleichtern«. / Foto: imago/Westend61
Eine Lagerung von Betäubungsmitteln im Kommissionierautomat ist in der öffentlichen Apotheke auf Basis der geltenden Richtlinien nicht zulässig – das möchte die Apothekerschaft jedoch ändern.
Auf dem Deutschen Apothekertag 2023 forderte die Hauptversammlung das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) auf, in der »Richtlinie über die Maßnahmen zur Sicherung von Betäubungsmittelvorräten im Krankenhausbereich, in öffentlichen Apotheken, Arztpraxen sowie in Alten- und Pflegeheimen« die Anforderungen an die Lagerhaltung von Betäubungsmitteln (BtM) in öffentlichen Apotheken neu zu bewerten und die sicherungstechnischen Grundlagen für die Einlagerung von BtM-Fertigarzneimitteln in Kommissionierautomaten zu schaffen. Antragsteller waren die Landesapothekerkammer sowie der Landesapothekerverband Baden-Württemberg.
Nun hat sich auch die ABDA aktuell an die Bundesopiumstelle gewandt, die zum Geschäftsbereich des BfArM gehört. In dem Schreiben bittet die ABDA darum, den Antrag der Hauptversammlung bei der Überarbeitung ihrer Richtlinien zur Sicherung von Betäubungsmittelvorräten in Apotheken zu berücksichtigen.
Nach § 15 Betäubungsmittelgesetz (BtMG) hat jeder Teilnehmer am Betäubungsmittelverkehr die in seinem Besitz befindlichen BtM gesondert aufzubewahren und gegen unbefugte Entnahme zu sichern. Das BfArM kann Sicherungsmaßnahmen anordnen, soweit es nach Art und Umfang des Betäubungsmittelverkehrs, dem Gefährdungsgrad oder der Menge der BtM erforderlich ist.
Nach den derzeitigen Richtlinien der Bundesopiumstelle des BfArM über Maßnahmen zur Sicherung von Betäubungsmitteln in öffentlichen Apotheken (Stand August 2023) erfordert die Aufbewahrung die Verwendung zertifizierter Wertschutzschränke mit einem Widerstandsgrad I oder höher, die mit einem Eigengewicht von unter 1.000 kg entsprechend EN 1143-1 zu verankern sind. Für die Aufbewahrung in Räumen sind zertifizierte Wertschutzraumtüren mit einem Widerstandsgrad II oder höher zu verwenden. Wände, Decken und Böden sind mit 240 mm stahlarmiertem Mauerwerk zu versehen.
Die Antragsteller haben ihren Antrag damit begründet, dass diese Richtlinie überkommen sei. Sie werde dem aktuellen Stand der Technik hinsichtlich technisch-organisatorischer Möglichkeiten und Sicherungsmaßnahmen zur Einlagerung von BtM sowie den hieraus resultierenden praktischen Bedürfnissen nicht mehr gerecht. Die Einlagerung in Kommissionierautomaten erfolge nach einem chaotischen Lagersystem. Für Unbefugte, welche sich dennoch widerrechtlich Zugang zum Kommissionierautomaten verschaffen sollten, wären BtM-Arzneimittel als solche aufgrund der rein computergestützten Lagersystematik nicht erkennbar.
In Verbindung mit zusätzlichen elektronischen Überwachungsfunktionen resultiere hieraus eine im Ergebnis höhere Sicherheit als bei der konzentrierten Lagerung in Wertschutzschränken. Dies gelte insbesondere, da in der Vergangenheit Einbruchsserien bekannt wurden, in denen die kompletten Wertschutzschränke aus der Apotheke herausgebrochen und entwendet wurden. Geht es beim Einbruch vorrangig um das Erbeuten von Bargeld, werden die BtM sogar in vielen Fällen nur als Beifang entwendet. Eine entsprechende Regelung würde den Umgang mit BtM-Arzneimitteln im Apothekenalltag »erheblich erleichtern«.
Auf PZ-Nachfrage ließ Kommissionierautomaten-Hersteller BD Rowa wissen, dass es bei der Lagerung von Betäubungsmitteln nicht nur auf die Sicherheit der Automaten ankomme, sondern besonders auch auf die Bedingungen des Umfeldes, im Besonderen auf die Einbruchssicherung in der öffentlichen Apotheke. Der Automat sei grundsätzlich abgeschlossen, das chaotische Lagersystem sei eine zusätzliche Sicherheitsvorkehrung. Ohne die entsprechende Software – selbst im Falle eines Einbruchs – sei es sprichwörtlich »die Suche nach der Nadel im Heuhaufen«.
In der aktuellen Software sei es derzeit nicht vorgesehen, einen Alarm zu senden, wenn der Automat gewaltsam geöffnet werde. »Allerdings arbeiten wir kontinuierlich daran, den Bedarf unserer Kundinnen und Kunden in unsere Produktentwicklung einfließen zu lassen. Eine Anpassung ist somit durchaus denkbar«, erklärte eine Sprecherin auf PZ-Nachfrage.
Und weiter hieß es: »Da unsere Automaten in der Regel mehrere Meter lang und hoch sind – und ein Gewicht von mehreren Tonnen zusammenkommt – ist eine Bodenverankerung bisher nicht vorgesehen. Aufgrund der Flächenlast von etwa 500kg/qm ist ein ›Mitnehmen‹ des gesamten Automaten unwahrscheinlich«, so die Sprecherin weiter. Abhängig der Konfiguration des Automaten liegen zwischen 2.900 bis 60.000 Packungen in einem Kommissionierautomaten von BD Rowa.