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Dänemark

Apotheker dürfen bald verschreiben

Dänische Apotheker sollen ab nächsten Sommer in begrenztem Umfang Verschreibungen ausstellen dürfen. Um die Tätigkeiten sogenannter Behandlungsapotheker zu regeln, soll ein bereits im Juli vorgelegter Gesetzentwurf zur Gesundheitsreform erweitert werden.
AutorJennifer Evans
Datum 03.10.2018  12:01 Uhr

Möglich soll es demnach künftig sein, dass ein entsprechend dafür spezialisierter Apotheker Verblisterungen für jene Patienten anordnen kann, die bereits von einem Arzt stabil auf ihre Arzneimittel eingestellt sind. Diesen Patienten dürfen die Apotheker unter bestimmten Umständen auch Rx-Arzneimittel verschreiben und Folgerezepte ausstellen. Wie das im Detail geregelt werden soll, darüber wird die Dänische Behörde für Patientensicherheit noch entscheiden.

Zeitgleich soll in Dänemark eine Medikamentenkarte eingeführt werden. Diese ermöglicht es Ärzten, Apotheken und Krankenhäusern gleichberechtigt, Informationen zur Medikation eines Patienten zu teilen und zu aktualisieren. Ziel der Karte ist es, Fehl- und Doppelverordnungen zu vermeiden. Das Verschreiben soll dementsprechend auch nur in jenen Offizinen erlaubt sein, die dieses IT-System unterstützen.

Sowohl der Dänische Apothekerverband als auch der Dänische Verband der pharmazeutischen Industrie begrüßten den Gesetzentwurf. Sie sehen darin eine Verbesserung der Arzneimittelversorgung und die Entlastung der Hausärzte. Ein Dorn im Auge ist den Verbänden jedoch, dass die Apotheker laut Entwurf lediglich die kleinste Packungsgröße eines Medikaments verschreiben und abgeben dürfen. Sie befürchten dadurch erhöhte Erstattungskosten und fordern Ausnahmen von der Beschränkung. Alternativ schlagen sie vor, dass eine Verschreibung der zuletzt vom Arzt verordneten Packungsgröße möglich ist.

Ähnliche Ansätze wie in Dänemark diskutierten Politiker, Pharma- und Kassenvertreter bei der Mitgliederversammlung des Bundesverbands der Arzneimittel-Hersteller vergangene Woche in Berlin. Um die Kompetenzen der Apotheker hierzulande in Zukunft noch besser ins Gesundheitssystem einzubinden, waren dort das Ausstellen von Folgerezepten, die Abgabe von Notfallmedikation oder das Impfrecht im Gespräch.

Foto:  Fotolia/Polarpx

 

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