Apothekenzahl auf neuem Tiefstand |
| Melanie Höhn |
| 08.08.2023 14:00 Uhr |
Immer mehr Apotheken in Deutschland schließen für immer. / Foto: Adobe Stock/wideeyes
Das Apothekensterben ist nicht aufzuhalten: Waren es im ersten Quartal dieses Jahres noch 17.939 Offizinen, ist die Zahl bis Ende Juni 2023 um 109 Apotheken auf 17.830 gesunken. Im Jahr 2022 gab es zum Jahresende noch 18.068 Apotheken.
Laut ABDA-Zahlen, die im Juni 2023 veröffentlicht wurden, schlossen im vergangenen Jahr 461 Apotheken für immer ihre Pforten, während lediglich 77 neu eröffnet wurden. Lässt man die Filialapotheken außen vor und betrachtet ausschließlich die Haupt- und Einzelapotheken, zeigt sich ein noch deutlicherer Rückgang. So sank die Zahl der selbstständigen Apotheken im Jahr 2022 auf 13.355. Das ist laut Overwiening der niedrigste Stand überhaupt. Zum Vergleich: Im Jahr 2005 gab es bundesweit noch 20.248 Haupt- und Einzelapotheken. Die Zahl der Filialapotheken nahm seit 2005 hingegen zu und lag 2022 bei insgesamt 4.713.
Vor dem Hintergrund der sinkenden Zahl von Apotheken forderte ABDA-Präsidentin Gabriele Regina Overwiening die Politik auf, in die Apotheken zu investieren. Zudem bezweifelte sie, dass das Lieferengpass-Gesetz »zu systematischen und spürbaren Verbesserungen« führen werde – sie lobte zwar, dass mit dem Gesetz die Apotheken beim Austausch von nicht verfügbaren Arzneimitteln mehr Flexibilität bekämen. »Diese Maßnahmen helfen, die negativen Auswirkungen des Mangels abzumildern, beseitigen den Mangel aber nicht«, so Overwiening.
Der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) hat kürzlich vor erneuten Lieferengpässen bei Medikamenten in der kalten Jahreszeit gewarnt. Das Lieferengpass-Gesetz gehe zwar in die richtige Richtung, werde aber »definitiv nicht durch diesen Winter helfen«, so der Verband. Aktuell ist es laut Overwiening schwer, Voraussagen zur Versorgungslage von Kinderarzneimitteln im kommenden Herbst und Winter zu treffen.
Ein Hauptpunkt des Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetzes (ALBVVG) ist es, dass generische Kinderarzneimittel künftig von den Rabattverträgen ausgeschlossen sind. Bei den Ausschreibungen der Rabattverträge müssen die Krankenkassen zudem stets auch einen Hersteller in der EU berücksichtigen. Darüber hinaus müssen Pharmahersteller und Großhandel sich bei versorgungskritischen Wirkstoffen in Zukunft ausreichend bevorraten und eine sechsmonatige Lieferfähigkeit garantieren.