| Daniela Hüttemann |
| 03.12.2025 13:20 Uhr |
Die Apothekenaufsicht ist in NRW auf Kreise und kreisfreie Städte übertragen. Das Land will ein einheitliches Qualitätsmanagement-System für die Apothekenüberwachung erarbeiten. Im Zentrum soll künftig das neue Landesamt für Gesundheit und Arbeitsschutz stehen. / © Imago/Design Pics
Das Ministerium habe in den vergangenen Monaten viele Gespräche sowohl mit der verfassten Apothekerschaft als auch einzelnen Apothekern, die sich telefonisch beschwerten, geführt, berichtete Ministerialrat Dominique-André Busch vom Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) des Landes Nordrhein-Westfalen. In NRW ist die Durchführung der Aufsicht der Apotheken per Verordnung auf die Kreise und kreisfreien Städte übertragen; durchgeführt durch landesweit etwa 80 bis 90 Amtsapothekerinnen und Amtsapotheker. Dreh- und Angelpunkt soll nun das neue Landesamt für Gesundheit und Arbeitsschutz werden.
Der Austausch mit der verfassten Apothekerschaft habe die Notwendigkeit einer stärkeren Vereinheitlichung gezeigt. »Es kann nicht sein, dass die Apothekenüberwachung in der Eifel etwas ganz anderes entscheidet als in Ostwestfalen-Lippe«, stellte Busch klar. Daher will das Land nun ein einheitliches Qualitätsmanagement-System für die Apothekenüberwachung erarbeiten. Es gehe dabei um den Vollzug, wie überwacht wird. Busch stellte nämlich auch klar, dass die Gesetze und Verordnungen wie beispielsweise in der Apothekenbetriebsordnung nun einmal umgesetzt werden müssen, solange sie nicht auf Bundesebene geändert werden. »Die Exekutive kann nicht ausbaden, was die Legislative verbockt hat.« Die ApBetrO könnte man aus seiner Sicht zum Beispiel deutlich verschlanken und dem Berufsstand mehr Eigenverantwortung übertragen.
Bürokratie sei kein Selbstzweck. Es gehe vor allem darum, die Minimalforderungen des Gesetzgebers im Sinne der Patientensicherheit umzusetzen und dabei nicht über das Ziel und die Vorgaben hinauszuschießen, so der Leiter des Referats für Pharmazie und Medizinprodukte im MAGS. »Sobald es um den Patientenschutz geht, lasse ich nicht mit mir reden, aber für viele Themen gibt es sicherlich pragmatische Lösungen, ohne dass die Patientensicherheit eingeschränkt wird.«
Bürokratieabbau in der Legislative wie im Vollzug seien anzustreben. Zum Teil erfolge ein Aufbau unnötiger Bürokratie durch die Aufsicht selbst. »Entscheidend ist, dass da mehr Praxis reinkommt, deshalb sind die Apothekerkammern in die Erarbeitung eingebunden«, versicherte der Ministerialrat. Er hörte sich auch die Beispiele abstruser Erlebnisse bei Revisionen an, die einige AKWL-Delegierte anbrachte.
Expertenfachgruppen der Amtsapotheker sollen nun unter Einbindung der Apothekerkammern die Verfahrensanweisungen erarbeiten – mit Augenmaß, Ermessensspielräumen für die Aufsicht, mehr Eigenverantwortung für die Apothekerschaft und ohne Überinterpretieren von Normen. Ziel sei die Etablierung einer Ermöglichungskultur mit dem gemeinsamen Ziel und Mindset, die Patientensicherheit zu erhalten.
Zudem ging der Ministerialreferent kurz auf die Krisenversorgung ein. Dazu liefen auf allen Ebenen viele Gespräche. Dabei gehe es auch um die bestehenden Bevorratungspflichten der Apotheken und um die Überbrückungszeit und Durchhaltefähigkeit im Krisenfall. »Die inhabergeführte Apotheke vor Ort ist eine Krisenvorsorge«, betonte Busch.