| Cornelia Dölger |
| 04.03.2026 11:40 Uhr |
Mit den Daten sollte die tatsächliche Wegstrecke vom jeweiligen Wohnort zur nächsten Apotheke dargestellt und die Entwicklung der Apothekendichte aufgezeigt werden. Zugrunde lagen laut bifg aus den Abrechnungsdaten der Barmer abgeleitete Apothekenstandorte mit Datenstand Dezember 2025 sowie Einwohnerzahlen gemäß Zensus und das deutsche Fußwegenetz von OpenStreetMap.
Das Ergebnis zeigt, dass insgesamt für 78 Prozent der Bevölkerung eine Apotheke in einer Entfernung von maximal 2 Kilometern erreichbar ist. Für 96 Prozent liegt die nächste Apotheke demnach in einem Umkreis von maximal 6 Kilometern. In einem Radius von 15 Kilometern hätten laut den Daten nahezu alle Menschen in Deutschland Zugang zu mindestens einem Apothekenstandort.
Unterschieden wird zudem nach Stadt und Land. Für ländliche Regionen hat das bifg errechnet, dass für 89 Prozent der Bevölkerung eine Apotheke in einem Umkreis von 6 Kilometern zu erreichen sei. Bei fast 100 Prozent (98 beziehungsweise 99,8) liegt der Anteil in »Gemeinden mit Verstädterung« beziehungsweise in Städten.
Das Apothekensterben findet demnach vor allem im urbanen Bereich statt, auch das zeigen die Barmer-Daten. So sei die Zahl der Betriebe im Zeitraum 2017 bis 2024 auf dem Land mit minus 18,8 Prozent weniger stark zurückgegangen als in Städten; dort gab es ein Minus von 26,4 Prozent.
Ein weiter ausgedünntes Apothekennetz hält die Studie für nicht unmittelbar versorgungsrelevant. So würde ein Wegfall laut den Daten für 73,4 Prozent der Bevölkerung »keine Veränderung der Erreichbarkeit innerhalb von 6 km Wegstrecke ergeben«, denn »mindestens eine andere Apotheke« wäre erreichbar. Bei 12,1 Prozent der aktuellen Standorte würde eine Schließung demnach für mehr als 1000 Einwohnerinnen und Einwohner eine Wegstrecke von über 6 Kilometern bedeuten.
Das Fazit des bifg: »Die Diskussion um längere Wegstrecken ist nur für einen geringen Anteil der Bevölkerung und der Apotheken relevant.« Pauschale Strukturförderungen seien mithin »nicht zu rechtfertigen«, vielmehr sei stets die lokale Versorgungssituation zu berücksichtigen.
Auch der GKV-SV wendet sich in der Stellungnahme zum ApoVWG gegen eine pauschale Vergütungserhöhung für Apotheken, von denen auch umsatzstarke Betriebe profitieren würden. Der Apothekenrückgang sei als »Konsolidierung zugunsten von umsatzstarken Apotheken« zu betrachten und habe nicht mit unzureichender Vergütung durch die GKV zu tun. Pauschale Förderungen für alle Apotheken, also auch jene mit hohen Umsätzen, seien abzulehnen.