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BMWK gibt Zuständigkeit ab
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Apothekenhonorar zieht ins BMG

Die Zuständigkeit für das Apothekenhonorar liegt künftig beim Bundesgesundheitsministerium (BMG). So sieht es der Referentenentwurf Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG) vor, der der PZ vorliegt.
AutorKontaktAlexander Müller
Datum 15.04.2024  08:34 Uhr

Derzeit ist das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) für die Anpassung der Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) zuständig. Die Ermächtigung hierzu steht in § 78 Arzneimittelgesetz (AMG).

Jetzt wird der Übergang der Verordnungsermächtigung für die Arzneimittelpreisverordnung auf das BMG umgesetzt. § 78 Absatz 1 AMG wird so angepasst, dass künftig das BMG durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrats die Höhe der Apothekenvergütung festlegen kann.

Wie die PZ schon Ende März berichtet hatte, haben sich Bundesgesundheitsminister Professor Karl Lauterbach (SPD) und Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) auf den Umzug der Zuständigkeit verständigt. Zwischenzeitlich hatten die Apotheken ihre Hoffnungen auf Habeck gerichtet. Denn der Wirtschaftsminister hatte im vergangenen Juni gegenüber Schleswig-Holsteins Kammerpräsident Kai Christiansen eine Honorarerhöhung in Aussicht gestellt – war dann aber abgetaucht.

Erst Umzug, dann Verhandlungen?

Doch auch Lauterbach will die Hoheit über das Apothekenhonorar nicht lange behalten. In den Eckpunkten zu seiner geplanten Apothekenreform ist vorgesehen, dass der Deutsche Apothekerverband (DAV) künftig direkt mit dem Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) über das Vergütung verhandeln soll. Dabei sollen auch allgemeine Preisentwicklungen berücksichtigt werden, also eine gewisse Dynamisierung im Honorar enthalten sein.

Allerdings gibt es dabei noch viele offene Fragen, insbesondere ist der Ausgangspunkt der Verhandlungen noch ungeklärt. Die Branche wartet seit Monaten auf den Referentenentwurf zur Apothekenreform aus dem BMG. Zuletzt waren sogar Stimmen zu hören, die das Projekt grundsätzlich hinterfragen, da das BMG mit vielen anderen Projekten ausgelastet ist und die Apothekenreform auf der Prioritätenliste nicht sehr weit oben steht.

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