Apothekenfixum zieht nicht um |
Cornelia Dölger |
23.01.2025 11:20 Uhr |
Der Bundestag soll demnächst über eine reduziertes GVSG abstimmen. Der Umzug der Arzneimittelpreisverordnung und damit des Apothekenfixums vom BMWK ins BMG ist darin nicht enthalten. / © IMAGO/
Die Zuständigkeit für die AMPreisV und damit für das Apothekenfixum sollte mit dem Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG) vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) ins Bundesgesundheitsministerium (BMG) umziehen, so sah es der Kabinettsentwurf vom 22. Mai vor. Die Ministerien hätten sich auf einen Übergang geeinigt, heißt es darin.
Der Ampelbruch Anfang November beerdigte die GVSG-Pläne – vorerst, wie sich jetzt herausstellte. Denn weil die FDP auf zentrale Inhalte wie die geplante Entbudgetierung für Hausärzte pochte und dafür im Dezember einen eigenen Antrag stellte, wird sich der Bundestag auf den letzten Metern wohl doch noch mit dem Gesetz befassen. Kurz vor der geplanten Bundestagswahl am 23. Februar soll ein reduziertes Regelungspaket beschlossen werden, kündigte das Bundesgesundheitsministerium Anfang der Woche an.
Darin enthalten sind neben der Entbudgetierung etwa bürokratische Erleichterungen für die Hilfsmittelversorgung von Menschen mit Behinderung sowie Änderungen bei der Verordnung von Notfallkontrazeptiva für Frauen, die Opfer sexueller Gewalt wurden.
Den Umzug der AMPreisV vom BMWK ins BMG haben die Rest-Ampel plus FDP aber nicht auf der Agenda. Da das Thema in dem Regelungspaket nicht enthalten ist, bleibt damit die Zuständigkeit für das Apothekenfixum vorerst in dem Ressort, das von Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) geführt wird.
Dessen Interesse an einer Anpassung des Fixums hat sich bislang als überschaubar erwiesen. Obwohl er gegenüber Schleswig-Holsteins Kammerpräsident Kai Christiansen eine Anpassung in Aussicht gestellt hatte, ist bislang nichts passiert. Auch ein Nachhaken seitens der CDU brachte nichts.
Christiansen wandte sich daher vor Kurzem erneut an den Minister mit der Bitte, »sich für die Apotheken und damit für die Sicherstellung der Arzneimittelversorgung einzusetzen«. Eine Antwort aus dem BMWK gab es bislang nicht.
Ob ein Umzug ins Bundesgesundheitsministerium (BMG) die Lage für die Apotheken grundlegend verändern würde, sei dahingestellt; Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) zeigt sich bekanntermaßen beim Honorar nur bei der Umverteilung reformfreudig.
Alle vier Jahre wird in Deutschland ein neuer Bundestag gewählt. Wir berichten mit Blick auf die Gesundheitspolitik und die Auswirkungen für die Apotheken.