| Alexandra Amanatidou |
| 20.03.2026 15:50 Uhr |
Die Apotheken im baden-württembergischen Pforzheim planen für den 23. März eigene Proteste. / © Imago/imagebroker
In einem Schreiben bedankt sich der Apotheker Christian Kraus, Vorsitzender der LAV-Region Pforzheim, bei den Mitgliedern seines Verbands für ihre »kollegiale Solidarität«. Denn die Apotheken in seiner Stadt und im Landkreis Enzkreis werden am Montag, dem 23. März, fast vollständig geschlossen sein. Nur die Christoph-Apotheke in Pforzheim, einer Stadt mit circa 130.000 Einwohnerinnen und Einwohnern, hat geöffnet.
Die Idee ist, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der rund 30 geschlossenen Apotheken eine Aktion in der Christoph-Apotheke durchführen. In Arbeitskleidung und mit Flyern sowie Plakaten sollen sie die Kundinnen und Kunden der Notdienstapotheke über die Probleme der Apotheken informieren. Doch das ist nicht alles. Das Team der Christoph-Apotheke wird an dem Tag in schwarzer Trauerkleidung arbeiten und mit einem »Traueraltar« mit Kerze der für immer geschlossenen Apotheken gedenken.
Damit wollen die Apotheken »Flagge« und »Geschlossenheit« zeigen, so Kraus. »Alle haben auf den letzten Metern Solidarität gezeigt«, sagt er gegenüber der PZ am Telefon. Für die Aktion hat der Apotheker auch Timeslots organisiert, in die sich die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Aktion aufteilen können.
Ende Februar hatte sich die Mitgliederversammlung der ABDA für Apothekenproteste in vier Städten entschieden. Die Arzneimittelversorgung soll durch Notdienst-Apotheken sichergestellt werden. Mit dem Protest fordern die Apotheken die Bundesregierung und die Regierungsfraktionen dazu auf, die im Koalitionsvertrag vereinbarte Fixumserhöhung umzusetzen. Dieses liegt aktuell bei 8,35 Euro und soll auf 9,50 Euro erhöht werden. Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) hat mehrfach betont, dass die Erhöhung umgesetzt wird.
Obwohl zahlreiche Landesapothekerverbände, darunter der hessische und der sachsen-anhaltinische, Apotheken dazu aufgerufen haben, geschlossen zu bleiben, teilte die Aufsicht in Baden-Württemberg mit, dass Proteste kein »berechtigter Grund« für eine Schließung seien.