Apotheken wollen erste Anlaufstelle sein |
Christina Hohmann-Jeddi |
10.10.2024 10:58 Uhr |
Die Apotheke als schnell erreichbare, niedrigschwellige Anlaufstelle in Gesundheitsfragen, möchte sich in der Erstversorgung bei Bagatellerkrankungen mehr einbringen. / © Getty Images/Westend61
Man muss nicht mit jeder Bagatellerkrankung in eine Arztpraxis oder ins Krankenhaus gehen. Eine erste Einschätzung können auch Apotheker vornehmen. Nach dem Motto »Zuerst in die Apotheke« stellten die Apothekerkammer Berlin und der Berliner Apotheker-Verein gemeinsam den Antrag, die Apothekerschaft als »zusätzliche Säule der Erstversorgung beziehungsweise Ersteinschätzung von leichteren akuten Erkrankungen« als honorierte Leistung fest im Gesundheitswesen zu etablieren. Der Gesetzgeber solle im Dialog mit der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) geeignete Maßnahmen abstimmen und ergreifen. In anderen europäischen Ländern wie Großbritannien oder der Schweiz seien entsprechenden Regeln bereits etabliert.
Üblicherweise sei es für Personen mit leichten akuten Erkrankungen mit wenig Aufwand verbunden, sich zunächst an eine nahegelegene Apotheke zu wenden. Somit könnten Ersteinschätzungsstellen in integrierten Notfallzentren entlastet werden, heißt es in der Begründung zu dem Antrag. Dieser wurde beim Apothekertag in München mit großer Mehrheit angenommen.
In die gleiche Richtung ging auch ein weiterer Antrag der Kammern aus Hessen, Nordrhein und Berlin, der fordert, dass Apotheken auch als Anlaufstelle bei sogenannten Symptom-Checkern genannt werden sollen. Solche Apps, die Menschen helfen sollen, ihre Symptome richtig einzuschätzen, werden bereits von vielen Krankenkassen und anderen Anbietern angeboten. Das Ergebnis dieser Checker beschränke sich jedoch meist auf die Empfehlung, die Beschwerden entweder sofort, bei Gelegenheit oder gar nicht ärztlich abklären zu lassen.
»Die wohnortnahe Apotheke als niedrigschwellige Anlaufstelle für eine kompetente Erstberatung bleibt dabei unerwähnt, obwohl sie gerade bei Symptomen, die durch Selbsttherapie behandelbar sind, eine wichtige Rolle im Gesundheitssystem spielen kann«, heißt es zur Begründung. Der Antrag wurde in einen Ausschuss verwiesen.