Apotheken warten auf AvP-Ausschüttung |
Alexander Müller |
30.05.2025 10:30 Uhr |
Im AvP-Insolvenzverfahren warten die Apotheken noch immer auf eine geplante Vorabausschüttung. / © picture alliance/dpa
Auf Anfrage der PZ teilte eine Sprecherin des Amtsgerichts Düsseldorf mit: »Derzeit steht noch nicht fest, wann die Beträge an die Apotheken ausgeschüttet werden. Das Verteilungsverzeichnis sieht derzeit eine Quotenzahlung auf die festgestellten Forderungen in Höhe von 26 Prozent vor.«
Die geplante Ausschüttung ist Teil der Vergleichsvereinbarung, die fast alle der von der Insolvenz betroffenen Apotheken Ende 2023 geschlossen haben. Sie erhielten in drei Tranchen Abschläge vorab ausgezahlt, insgesamt etwa 15,4 Prozent ihrer Forderungen. Im Gegenzug verzichteten die Apotheken auf Geltendmachung etwaiger Aussonderungsrechte.
Weitere Ansprüche, die »abschließend geprüft und uneingeschränkt zur Insolvenztabelle festgestellt« wurden, konnten anteilig ausgezahlt werden. Dabei nehmen nicht nur die Apotheken teil, sondern auch weitere Gläubiger. Insolvenzverwalter Jan-Philipp Hoos hatte nach eigenen Angaben Ende März alle erforderlichen Unterlagen beim Insolvenzgericht eingereicht, darunter die aktualisierte Insolvenztabelle und das Verteilungsverzeichnis.
Letzteres sieht jene Quotenzahlung auf die festgestellten Forderungen in Höhe von 26 Prozent vor, auf die sich auch das Gericht bezieht. Doch die Prüfung dauert an, immerhin muss das Gericht rund 2.500 Forderungen auf ihre Richtigkeit prüfen. Gegenüber Rechtsvertretern der Apotheken wurde in Aussicht gestellt, dass diese Prüfung demnächst abgeschlossen sein soll. Eine offizielle Bestätigung dessen gibt es aber nicht.
Forderungen, die noch nicht final zur Insolvenztabelle festgestellt wurden oder bestritten sind, können auch später noch ausgeschüttet werden, spätestens mit der Schlussverteilung. Entsprechende Rückstellungen wurden im Insolvenzverfahren gebildet. Diese werden dann entweder an den einzelnen Gläubiger ausgeschüttet oder fließen der Gesamtmasse für die Schlussverteilung zu. Die Rückstellungen für bestrittene Forderungen und Ausfallforderungen betragen dem Vernehmen nach etwa 60 Millionen Euro.
Inklusive der jetzt anstehenden Ausschüttungen können die Apotheken grob mit einem Ausgleich von 41 Prozent ihrer Forderungen rechnen.