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Anhörung Apothekenreform 

Apotheken und Kassen streiten über Honorar 

Heute werden diverse Verbände vom Bundesgesundheitsministerium zur geplanten Apothekenreform angehört. Von Seiten der Apothekerschaft gibt es vor allem scharfe Kritik an der ausbleibenden Honorarerhöhung. Die Krankenkassen sehen das erwartungsgemäß anders und warnen vor neuen Fehlanreizen.  
AutorKontaktLukas Brockfeld
Datum 06.11.2025  16:24 Uhr
Krankenkassen wollen keine »pauschale Vergütungsanhebung«

Krankenkassen wollen keine »pauschale Vergütungsanhebung«

Erwartungsgemäß sehen die Krankenkassen in der ausbleibenden Honorarerhöhung kein Problem. So heißt es in einem Statement von Jürgen Hohnl, Geschäftsführer der Innungskrankenkassen (IKK), dass es positiv hervorzuheben sei, dass die ursprünglich vorgesehene Erhöhung des Apothekenfixums im Gesetzentwurf keine Berücksichtigung mehr findet. »Eine pauschale Vergütungsanhebung hätte keinerlei Versorgungsmehrwert gebracht, aber die finanzielle Situation der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) spürbar belastet«, so Hohnl. 

Maßnahmen zur Flexibilisierung bei Personal, Öffnungszeiten und Filialstrukturen sowie zur Entbürokratisierung und Digitalisierung gehen für die IKK grundsätzlich in die richtige Richtung. Entscheidend sei jedoch, dass sich alle Reformschritte am medizinischen Nutzen orientieren. Auch die Bemühungen zur Stabilisierung der Beiträge der GKV-Versicherten und der Arbeitgeber dürften nicht konterkariert werden.

Reform zu halbherzig? 

Die geplante Erweiterung der Austauschmöglichkeiten von Arzneimitteln wird von den Innungskrankenkassen als »in keiner Weise zielführend« abgelehnt. »Der vorgesehene erleichterte Rückgriff auf nicht rabattierte Präparate untergräbt Sinn und Zweck der bewährten Rabattverträge und wäre gleichbedeutend mit ihrem schleichenden Ende. Profitieren würde davon die pharmazeutische Industrie. Die Rabattverträge sichern jährlich Einsparungen in Milliardenhöhe und tragen maßgeblich zur Stabilisierung der GKV-Finanzen bei«, so Jürgen Hohnl.

Ein Austausch dürfe weiterhin nur dann erfolgen, wenn die Nichtverfügbarkeit des rabattierten Arzneimittels bei zwei vollversorgenden Großhändlern nachgewiesen wird.

Impfungen in Apotheken beurteilt der IKK e.V.  grundsätzlich positiv, da sie die Arztpraxen entlasten können. »Die beabsichtigte Ausweitung der Impfkompetenz muss aber strikt an Schulungs- und Qualitätsstandards gebunden werden. Darüber hinaus muss sich die Vergütung an der im ambulanten Bereich gültigen Vergütung orientieren«, mahnt Jürgen Hohnl.

Insgesamt bewerten die Innungskrankenkassen die Apothekenreform als halbherzig. Es bestehe die Gefahr, dass alte Fehlanreize neu belebt würden. »Effizienz, Patientensicherheit und Beitragssatzstabilität müssen Vorrang vor Besitzstands- oder Einnahmeinteressen der einzelnen Berufsgruppen haben. Eine gute Apothekenpolitik ist keine Kostentreiberpolitik, sondern eine, die Verantwortung und Versorgung in Einklang bringt«, heißt es im Fazit von Jürgen Hohnl. 

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