Apotheken sollen Telemedizin-Terminals erhalten |
Das Gesundheitsdatennutzungsgesetz soll ferner den Aufbau einer zentralen Datenzugangs- und Koordinierungsstelle gewährleisten, die den Zugang zu Forschungsdaten aus verschiedenen Quellen (etwa Krebsregister, Abrechnungsdaten der Krankenkassen) ermöglicht. Die Verknüpfung unterschiedlicher Datenquellen wird über Forschungspseudonyme ermöglicht. Die Daten bleiben dezentral gespeichert. »Dies ist ein sicheres System«, betonte Lauterbach. Ein Missbrauch sei nicht möglich, versicherte er. Dies unterstrich auch der Vorsitzende des Sachverständigenrats zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen, Professor Michael Hallek, bei der Vorstellung der Digitalstrategie in Berlin. Viele befürchteten eine Beschneidung des Datenschutzes, aber das Gegenteil sei der Fall. »Die neuen Lösungen sind sicherer als die derzeitigen, bei denen die Daten separat in den Silos liegen.« Diese seien zwar auch geschützt, aber eben »nicht perfekt geschützt«.
Das Forschungsdatenzentrum Gesundheit (FDZ) beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) wird zudem weiterentwickelt: Künftig soll auch die forschende Industrie dort Anträge auf Datenzugang stellen können. Entscheidend für die Anfragen ist der Nutzungszweck, nicht der Absender. Außerdem soll die federführende Datenschutzaufsicht für bundesländerübergreifende Forschungsvorhaben auf alle Gesundheitsdaten erweitert werden. Die datenschutzrechtliche Aufsicht erfolgt dann also nur noch durch eine/n Landesdatenschutzbeauftragte/n. Lauterbach hofft hier auf ein einheitliches Verfahren der Länder.
Mit dem Datennutzungsgesetz soll zudem die Datenfreigabe aus der EPA vereinfacht werden und künftig nutzerfreundlich in der EPA-App zu steuern sein (Opt-Out). Pseudonymisierte EPA-Daten sollen zu Forschungszwecken automatisch über das FDZ abrufbar sein.