Apotheken sollen Großhändlern bald Fristen setzen |
Jennifer Evans |
12.10.2023 18:00 Uhr |
Die EU will das Machtgefälle zwischen kleinen und großen Unternehmen etwas ausgleichen und eine verbindliche Zahlungsfrist einführen. / Foto: Noweda
Die neue Verordnung zielt darauf ab, kleinere und mittlere Unternehmen zu stärken. Zu unausgewogen empfand die EU-Kommission den Geschäftsverkehr zwischen kleinen und großen Firmen. Für die Apotheken bedeutet das zunächst mehr Rechte, wenn sie zum Beispiel mit Lieferanten oder Großhändlern Geschäfte machen. Nicht betroffen von den verschärften Regeln sind jedoch die Geschäftsbeziehungen zu den Patientinnen und Patienten, wie die ABDA in einem Rundschreiben betonte.
Zwar heben sich die meisten Inhalte des Verordnungsentwurfs nicht groß von der ursprünglichen Richtlinie ab. Doch eine Passage hat es dann doch in sich: Künftig soll die Zahlungsfrist nach maximal 30 Tagen enden. Wer den Termin verpasst, soll nicht nur eine Strafpauschale von 50 Euro hinblättern müssen, sondern auch Verzugszinsen zahlen. In dem EU-Entwurf ist derzeit von 8 Prozentpunkten über dem Bezugszinssatz die Rede. Ausnahmen soll es nicht geben.
Der Knackpunkt daran aber ist: Die neue EU-Verordnung könnte genauso gut andersherum wirken. Wer also zum Beispiel für Hochpreiser längere Zahlungsziele vereinbart hat, auf den könnten möglicherweise Nachteile zukommen.
Auch der Ausschuss für Fragen der Europäischen Union sowie der Wirtschaftsausschuss haben sich bereits mit dem Thema befasst und Empfehlungen an den Bundesrat zusammengestellt. Sie halten die 30-Tage-Frist für zu starr und begründen das mit Sondersituationen, die etwa infolge der Coronavirus-Pandemie oder der Ukraine-Krise entstehen. Auch sollte die neue Zahlungsfrist ihrer Ansicht nach nicht nur in eine Richtung gehen. Auch umgekehrt sollten sich die Kleinunternehmen daran halten müssen.
Ein weiterer Kritikpunkt ist, dass sich nicht alle Geschäftsbeziehungen unterschiedlichster Branchen in Europa so leicht über einen Kamm scheren lassen. Daher sollte der Bundesrat auf mehr Flexibilität hinwirken und längere Zahlungsfristen ermöglichen, sofern dadurch für keine Vertragspartei erhebliche Nachteile entstehen wie Liquiditätsprobleme. Auch geplante Sanierungen oder die Eröffnung von Insolvenzverfahren könnten künftig bei der engen Zahlungsfrist Schwierigkeiten verursachen.
Grundsätzlich weisen die federführenden Ausschüsse darauf hin, dass späte Zahlungen immer noch besser sein können als gar keine. Auch die in dem EU-Entwurf geplante Behörde, die künftig die neuen Regeln kontrollieren soll, erachten sie lediglich für unnötig teuer und bürokratisch zu aufwendig.
Da das Gesetzgebungsverfahren erst jetzt beginnt, wird sich zeigen, welche weiteren Bedenken mit Blick auf die EU-Pläne auf den Tisch kommen. Die ABDA wird die weiteren Schritte in gewohnter Weise Hand in Hand mit ihrem Schwesterverband auf EU-Ebene, dem Pharmaceutical Group of the European Union (PGEU), begleiten.