Apotheken sind bei der Barrierefreiheit relativ weit |
Die ABDA betont bei diesem Punkt, dass die Teams in den öffentlichen Apotheken grundsätzlich schon jetzt auf Menschen mit Behinderungen individuell eingingen. Dies sei nötig, um die qualitativ hochwertige Versorgung mit Arzneimitteln sicherzustellen. Die Apothekerschaft für das Thema Barrierefreiheit noch stärker zu sensibilisieren, hält die ABDA aber dennoch für sinnvoll und kurzfristig umsetzbar. Bereits heute ergriffen die Landesapothekerkammern und -verbände bei konkreten Anlässen entsprechende Maßnahmen.
Weitergehenden Handlungsbedarf speziell hinsichtlich des Internetversandhandels mit Arzneimitteln könne die ABDA hingegen nicht erkennen. Und bezüglich der Barrierefreiheit von Apotheken-Homepages seien der Standesvertretung keine nennenswerten Beschwerden bekannt.
Dem in Maßnahme I.24 formulierten Vorhaben des BMG, die Förderung der umstrittenen Gesundheitskioske doch wieder ins Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG) einfließen zu lassen, erteilt die ABDA eine klare Absage. Die Einrichtung von Gesundheitskiosken lehne die Bundesvereinigung ab. »Statt in die Etablierung einer überflüssigen Parallelstruktur zu investieren, sollten bestehende, niederschwellige Strukturen wie Apotheken gestärkt werden«, betont die ABDA in ihrer Stellungnahme zum Aktionsplan.