Apotheken sind bei der Barrierefreiheit relativ weit |
Aus Sicht der ABDA hat Barrierefreiheit in den Vor-Ort-Apotheken bereits einen hohen Stellenwert. Noch mehr Sensibilität bei diesem Thema sei aber durchaus sinnvoll. / © Adobe Stock/asbe24
Zugangsbarrieren zu Gesundheitseinrichtungen, Sprachbarrieren oder Diskriminierung können Menschen den Zugang zur Versorgung erschweren. Mit dem sogenannten Aktionsplan für ein diverses, inklusives und barrierefreies Gesundheitswesen will das Bundesgesundheitsministerium (BMG) solche Hindernisse beseitigen – und zwar unter Beteiligung von Verbänden und Organisationen. Nach einer Auftaktveranstaltung im Oktober 2023 sowie Fachgesprächen im Frühjahr dieses Jahres erstellte das BMG einen Entwurf.
In ihrer Stellungnahme zum BMG-Entwurf betont die ABDA, dass sie die Zielsetzung, das Gesundheitswesen divers, inklusiv und barrierefrei zu gestalten, unterstütze. Positiv bewertet sie zudem, dass Akteure im Gesundheitswesen bei der Erstellung des Plans einbezogen würden.
Der barrierefreie Zugang zu Apotheken sei bereits heute sichergestellt, stellt die ABDA heraus, und zwar durch §4 Absatz 2a der Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO). Dort heißt es: »Die Offizin muss einen Zugang zu öffentlichen Verkehrsflächen haben und soll barrierefrei erreichbar sein.«
Weiterhin lege § 20 Absatz 2 ApBetrO fest, dass bei der Abgabe von Arzneimitteln der weitere Informations- und Beratungsbedarf zu klären und entsprechend des spezifischen Beratungsbedarfs anzupassen sei; dies sei insbesondere bei Patientinnen und Patienten mit Behinderungen relevant. Daher geht die Standesvertretung davon aus, dass weitere Maßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit allenfalls »in einem überschaubaren Umfang« erforderlich sein könnten.
Sollten Maßnahmen notwendig werden, die mit technischem und finanziellem Aufwand verknüpft wären, fordert die ABDA, dass diese gefördert und gegenfinanziert werden müssten. Als Grund führt sie die »angespannte wirtschaftliche Situation der öffentlichen Apotheken« an.
In Maßnahme I.23 des Aktionsplans ist vorgesehen, dass »das BMG im Austausch mit den Apothekerverbänden auf eine Sensibilisierung der Apothekerschaft und der Apothekenmitarbeitenden zum Thema Barrierefreiheit, insbesondere auch beim Handel mit Arzneimitteln über das Internet, hinwirken« solle. Dies solle kurzfristig geschehen, und zwar in Zusammenarbeit zwischen dem BMG und den Apothekerverbänden.