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Sonderbeauftragter des BaFin
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Apotheken-Rechenzentrum AvP stellt Insolvenzantrag

Das Apotheken-Rechenzentrum AvP steckt in tiefen Schwierigkeiten. Ein Sonderbeauftragter der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat am gestrigen Dienstag einen Insolvenzantrag gestellt. Viele Apotheken sollen weiter auf ihr Geld warten. Die Staatsanwaltschaft ermittelt aber noch nicht.
AutorKontaktBenjamin Rohrer
Datum 16.09.2020  10:32 Uhr

Bei dem privat geführten Rechenzentrum AvP gibt es weiterhin erhebliche Turbulenzen. Vor einigen Tagen hatte sich Firmenchef Mathias Wettstein bei den rund 3000 Apothekern, die über AvP abrechnen, entschuldigt. Aus seinem Brief ging allerdings nicht vor, was konkret bei dem Abrechner schief läuft. Und so wird insbesondere in der Branchenpresse viel spekuliert. Klar ist: Schon seit Tagen warten zahlreiche Apotheker auf ihre Zahlungen. Inzwischen sind laut Aussagen der Pharmazeuten in den Sozialen Netzwerken einige (Teil-)Zahlungen eingetroffen. In vielen Fällen fehlen die Überweisungen aber immer noch ganz. Die Konsequenzen für die Apotheker sind fatal: Im schlimmsten Fall können sie ihre eigenen Rechnungen nicht mehr begleichen.

Bernhard Bellinger, Steuerberater und Rechtsanwalt vieler Apotheker aus Düsseldorf, sagte dazu gegenüber der Nachrichtenagentur dpa: »AvP zählt zu den großen Abrechnungszentren mit wohl rund 3500 Kunden. Das wäre etwa ein Fünftel des deutschen Marktes. Die Beträge, um die es geht, sind gesalzen. Das sind durchaus bis zu 400.000 Euro pro Apotheke, die ausstehen – im Durchschnitt wahrscheinlich rund 120.000 Euro.«

Finanzaufsicht ist eingeschaltet

Inzwischen ist auch klar, dass sich die Finanzdienstleistungsaufsicht BaFin eingeschaltet hat und die Vorgänge im Unternehmen prüft. Die Behörde bestätigte gegenüber der PZ, dass am 14. September der Sonderbeauftragte Ralf R. Bauer eingesetzt wurde, ihm wurde die alleinige Geschäftsführung übertragen. Am gestrigen Dienstag habe der Sonderbeauftragte dann einen Insolvenzantrag beim Insolvenzgericht Amtsgericht Düsseldorf für die AvP Deutschland GmbH gestellt.

Das Branchenmedium »Apotheke Adhoc« meldete sogar, dass ein »BaFin-Mitarbeiter« die Geschäfte in der Zentrale übernommen habe und alle Zahlungsvorgänge kontrolliere. Zitiert wurde ein Geschäftsführer namens Markus Feck. Nach Informationen der PZ ist dies allerdings nur bedingt richtig. Denn als einziger Geschäftsführer der AvP ist derzeit, wie die BaFin inzwischen bestätigte, Ralf R. Bauer im Impressum des Unternehmens genannt. Hinzu kommt, dass der Sonderbeuaftragte kein Mitarbeiter der BaFin ist, sondern ein extern beauftragter Experte.

Die BaFin ist per Gesetz berechtigt, einen Sonderbeauftragten zu bestellen, der die Aufgaben eines Geschäftsleiters oder eines Organs übernimmt. Allerdings kann die BaFin diese Befugnisse nur so lange auf einen geeigneten Sonderbeauftragten übertragen, »bis die Kapitalverwaltungsgesellschaft über geeignete neue Geschäftsleiter« verfügt, heißt es auf der Internetseite der Aufsicht.

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