| Alexander Müller |
| 15.12.2023 09:25 Uhr |
Die Apotheken erhalten für jeden im dritten Quartal 2023 geleisteten Notdienst 415,69 Euro. / Foto: NNF
In den NNF fließen für jedes zu Lasten der Krankenkassen abgegebene verschreibungspflichtige Arzneimittel 21 Cent. Von Juli bis September kamen auf diese Weise 39,6 Millionen Euro zusammen.
Dieser Betrag kann fast vollständig an die Apotheken ausgeschüttet werden, da nur 1000 Euro Verwaltungskosten veranschlagt werden, das entspricht einer Verwaltungskostenquote von 0,003 Prozent. Normalerweise liegen diese Kosten pro Quartal bei etwa 250.000 Euro.
Doch weil der NNF das Geld der Krankenkassen vorübergehend anlegen kann, profitieren die Apotheken vom aktuell höheren Zinsniveau. Der geschäftsführende Vorstand des Deutschen Apothekerverbands (DAV) hat daher beschlossen, die Verwaltungskostenentnahme für Q3/2023 deutlich zu reduzieren, um den Apotheken ein Maximum an Ausschüttung zukommen zu lassen.
Die Pauschale von 415,69 Euro erhält jede Apotheke für jeden geleisteten Vollnotdienst. Das ist ein leichter Rückgang im Vergleich zum Vorquartal (423,32 Euro), aber über dem Wert des Vorjahresquartals (401,20 Euro). Der NNF überweist die Pauschalen am Ende der Woche direkt an die Apotheken.
Nach Angaben der Landesapothekerkammern wurden von Juli bis September insgesamt 95.279 Vollnotdienste geleistet. Die Zahl der im dritten Quartal 2023 abgegebenen Rx-Packungen sank gemessen an Q2 um 1,51 Prozent auf 188.622.693, legte aber im Vergleich zum Vorjahresquartal um 0,91 Prozent zu.