| Alexandra Amanatidou |
| 04.02.2026 14:15 Uhr |
Der LAV Niedersachsen streitet mit den Krankenkassen über die Konditionen bei der Belieferung von Sprechstundenbedarf. / © Imago/imagebroker
Bis zum 31. März 2026 werden Apotheken in Niedersachsen Arztpraxen im Sprechstundenbedarf mit Arznei- und Hilfsmitteln, darunter zum Beispiel Impfstoffe, weiter beliefern. Dies teilte der Landesapothekerverband Niedersachsen (LAV) der PZ mit.
»Im Hinblick auf die laufenden Verhandlungen zu einer neuen Vereinbarung über die Belieferung des Sprechstundenbedarfs durch Apotheken haben sich der Landesapothekerverband Niedersachsen e.V. (LAV) und die gesetzlichen Krankenkassen in Niedersachsen auf eine Verlängerung der Friedenspflicht bis zum 31. März 2026 geeinigt«, so der LAV. Bis zu diesem Zeitpunkt gelten laut dem Verband die Regelungen der Anlage 1 des Primärkassenvertrags weiter.
Verhandelt werden die Verträge mit der AOK Niedersachsen, dem IKK-Landesverband Niedersachsen, der Landwirtschaftlichen Krankenkasse Niedersachsen-Bremen und der Seekrankenkasse Hamburg (Primärkassenvertrag).
Als Grund für die ursprüngliche Kündigung der Verträge nannte der Apothekerverband Niedersachsen in einer Pressemitteilung im Sommer die »nicht erkennbare Bereitschaft der Krankenkassen, eine eigene Vereinbarung über die Belieferung und Abrechnung des Sprechstundenbedarfs mit angemessenen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für Apotheken in Niedersachsen auszuhandeln«. Demnach seien die wirtschaftlichen Konditionen für Apotheken bei der Belieferung von Sprechstundenbedarf seit über zehn Jahren nicht angepasst worden.