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Kassen zu Lieferengpässen

Apotheken könnten von Sanktionen gegen Hersteller profitieren

Ansatzpunkte zur Bekämpfung von Lieferengpässen bei Arzneimitteln sieht der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) unter anderem in verbindlichen Meldepflichten sowie Sanktionen für Pharmaunternehmen. Das geht aus einem aktuellen Positionspapier hervor. Demnach könnten Apotheken die Einnahmen etwaiger Geldstrafen zugutekommen.
Jennifer Evans
27.11.2019  15:40 Uhr

Grundsätzlich sind Lieferengpässe »unter keinen Umständen« zu akzeptieren – auch dann nicht, wenn es Behandlungsalternativen für die Versorgung gibt. Das hebt der GKV-Spitzenverband in seinem Positionspapier hervor, das der PZ vorliegt. Meist seien die Ursachen aber »nicht vorhersehbar und damit schwerlich vermeidbar«, heißt es.

Für die Kassen steht allerdings eins fest: Rabattverträge haben nichts mit der Problematik zu tun. Sie führten nicht, wie oft von der pharmazeutischen Industrie argumentiert, zu einer Abhängigkeit von nur einem Anbieter. Ein Grund dafür sei, dass es hierzulande keine »systemweiten Ausschreibungen« gebe, sondern stattdessen eine Vielzahl von Ausschreibungen zu unterschiedlichen Zeitpunkten in verschiedenen Regionen und mit immer anderen Gewinnern. Damit wird nach Auffassung der Kassen dem Wettbewerb und der Vielfalt auf dem Markt Rechnung getragen. Seine Auffassung sieht der Spitzenverband zudem dadurch bestärkt, dass Lieferengpässe auch im stationären Sektor auftauchen, in dem die Steuerungsinstrumente der GKV nicht greifen.

Um festzustellen, ob bei einem Präparat tatsächlich ein versorgungsrelevanter Lieferengpass vorliegt, sollte es eine verbindliche Meldepflicht für pharmazeutische Unternehmer, Großhandel und Apotheken gegenüber dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) geben, heißt es in dem Positionspapier. Die Transparenz einer solchen zentralen Meldestelle animiere außerdem langfristig die Pharmafirmen dazu, ihre Produktionsprozesse so anzupassen, dass Engpässe erst gar nicht entstünden.

Mehr Handlungsspielraum für das BfArM

Geht es nach den Kassen, hätte das BfArM ohnehin künftig mehr Befugnisse. Die Behörde könnte etwa für Apotheken Informationen zu alternativen Bezugsmöglichkeiten erstellen, beispielsweise einen anderen Großhandel. Oder bei einem drohenden Lieferengpass Vorgaben zur Bevorratung von Arzneimitteln machen, um kurzfristige Schwankungen auszugleichen.

Nicht zuletzt muss es in den Augen der Kassen mehr Sanktionsmöglichkeiten für Hersteller geben, wenn diese ein Arzneimittel nicht kontinuierlich bereitstellen können. Dabei sollte jedoch sichergestellt sein, dass sich nach dieser Sanktionierung der Weitervertrieb desselben Medikaments nicht mehr lohnt. »Denkbar wäre daher, die Sanktion auf den nicht lieferfähigen Hersteller beziehungsweise dessen Portfolio zu beziehen«, so der Vorschlag. Etwaige Geldstrafen, die auf diese Weise eingenommen werden, könnten dann beispielsweise den Apothekern als Entschädigung für den Mehraufwand rund um die Lieferengpass-Problematik zugutekommen.

Keine Lösung der Probleme ist für den Spitzenverband, die Vergütung für Arzneimittel zu erhöhen, etwa durch Einschränkung bei Rabattverträgen. Denn bei einer höheren Vergütung bliebe für die Hersteller weiter der marktwirtschaftliche Anreiz bestehen, Produktionsstandorte zu konzentrieren, heißt es. 

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