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vdek-Arzneiversorgungsvertrag 

Apotheken können flexibler auf Lieferengpässe reagieren

Zwei Jahre lang haben Apotheker und Ersatzkassen verhandelt, jetzt steht der neue Arzneiversorgungsvertrag. Apotheker sollen damit ab März flexibler auf Lieferengpässe reagieren und die Patienten unkomplizierter versorgen können. 
PZ
26.02.2021  17:08 Uhr

In Zukunft sollen vdek-Versicherte bei Lieferengpässen schneller ein alternatives Arzneimittel in der Apotheke erhalten können. Statt bislang zwei muss die Apotheke dann nur noch einen Großhändler anfragen , bevor sie ein vorrätiges Ersatzpräparat ausgeben kann. Das regelt der neue Arzneiversorgungsvertrag zwischen dem Deutschen Apothekerverband (DAV) und dem Verband der Ersatzkasse (vdek). Demnach können Apotheker nach Rücksprache mit dem Arzt auch auf eine andere Packungsgröße ausweichen oder von der verordneten Packungszahl abweichen, wenn ein Arzneimittel nicht verfügbar ist. 

»Eine Win-win-Situation«

Die neue Regelung soll ab dem 1. März gelten, heißt es in einer gemeinsamen Mitteilung von DAV und vdek. »Die schnelle Versorgung des Patienten mit dem richtigen Arzneimittel ist gerade in Pandemiezeiten extrem wichtig, um unnötige Kontakte zu vermeiden«, betonte DAV-Chef Thomas Dittrich. Aber auch jenseits der Pandemie beeinträchtigten Lieferengpässe die Versorgung und erhöhten den Aufwand in der Apotheke. Daher sei der neue Arzneiversorgungsvertrag »eine Win-Win-Situation, da die Versicherten schneller versorgt werden können und die Apotheken von unnötiger Bürokratie entlastet werden«.

Auch die vdek-Vorsitzende Ulrike Elsner hob die Erleichterungen im Apothekenalltag hervor. So vereinfache und beschleunige der Vertrag die Abläufe in der Offizin, nicht nur in Corona-Zeiten. Die Versicherten erhielten damit »in dringenden Fällen auch bei Nichtverfügbarkeit des verordneten Präparats umgehend ein gleichwertiges Medikament, ohne dass die Apotheke hier noch einmal Rücksprache mit der Arztpraxis halten muss«.

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