Apotheken in Hessen schließen für zwei Tage |
Die Apotheken in Hessen sollen für zwei Tage schließen. / Foto: Imago/ingimage
Die Apotheken in Hessen bleiben am 27. und 28. Juni geschlossen. Mit dieser zweitägigen Schließung protestiert die hessische Apothekerschaft gegen den vor wenigen Tagen vom Bundesgesundheitsministerium (BMG) vorgelegten Referentenentwurf zur geplanten Apothekenreform. Der Entwurf habe die schlimmsten Befürchtungen der Apotheken noch übertroffen, heißt es in einer Pressemitteilung.
Holger Seyfarth, Vorsitzender des Hessischen Apothekerverbandes (HAV), betonte: »Der vom BMG vorgelegte Referentenentwurf ist ein Generalangriff auf unseren gesamten Berufsstand, unsere pharmazeutische Kompetenz und die wohnortnahe Arzneimittelversorgung durch die Apotheken vor Ort. Minister Karl Lauterbach rückt weder die Arzneimittelsicherheit noch die wohnortnahe Versorgung der Menschen in den Fokus, sondern opfert uns Apotheker als letzte Kontrollinstanz und als letzten Sicherheitsfaktor zwischen der ärztlichen Verschreibung und dem Patienten auf dem Einsparungsaltar.«
Die beiden Protesttage am 27. und 28. Juni seien deshalb einerseits ein Zeichen der Entschlossenheit, sich gegen diesen »Todesstoß für einen ganzen Berufsstand« entschieden zu wehren, und andererseits auch ein deutlicher Appell an die Regierungskoalition in Berlin, dieses Vorhaben des Gesundheitsministers umgehend zu stoppen. Damit einher gehe, dass sich die Apothekerschaft auch über den 28. Juni hinaus für scharfe Protestmaßnahmen und weitere mehrtägige Schließungen wappnet.
Der HAV-Vorsitzende bezeichnete den Gesundheitsminister als »beratungsresistent« und beklagte, dass sich Lauterbach den Argumenten der Apothekerschaft komplett verschließe.
Der Gesamtvorstand der ABDA bespricht heute eine Reaktion auf das Gesetzgebungsverfahren. Der HAV ist hier mit seiner Ankündigung schon einmal vorgeprescht.
Zusätzlich zu den zweitägigen Schließungen plant der HAV auch eine Großkundgebung, die am 27. Juni ab 13 Uhr auf dem Opernplatz in Frankfurt stattfinden soll.
Laut dem Zeitplan des BMG soll die erste Verbändeanhörung bereits Ende Juni abgeschlossen sein und das Bundeskabinett die umstrittene Vorlage dann um den 17. Juli herum beschließen. »Die Zeit bis dahin werden wir nutzen, um der gesamten Bundesregierung und der Öffentlichkeit noch einmal klar und entschlossen zu verdeutlichen, welchen destruktiven Weg das BMG da gerade einschlägt«, kündigte Seyfarth an.
Die Arzneimittelversorgung am 27. und 28. Juni bleibt in Hessen einzig über die Notdienstapotheken erhalten. Der Hessische Apothekerverband bittet Patientinnen und Patienten, dringend benötigte Rezepte an den Tagen davor einzulösen. Welche Apotheke am 27. und 28. Juni Notdienst hat, erfahren die Hessen per Aushängen in den örtlichen Apotheken oder online unter www.aponet.de.