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Neue Zuständigkeit

Apotheken-Honorar kommt ins BMG

Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) wird künftig für das Apothekenhonorar zuständig sein. Bislang ist dafür das Bundeswirtschaftsministerium federführend. Der Wechsel soll mit der geplanten Apothekenreform einhergehen.
AutorKontaktCornelia Dölger
Datum 25.03.2024  16:15 Uhr

Wie sich das Bundesgesundheitsministerium (BMG) die Struktur und Vergütung von Apotheken für die Zukunft vorstellt, lässt sich derzeit nur erahnen; nach wie vor gibt es zu den BMG-Plänen lediglich ein Eckpunktepapier. Doch allein die groben Skizzen etwa zur geplanten Honorarumverteilung oder zur Idee, Landapotheken ohne Approbierte und unter Telepharmazie-Unterstützung zu betreiben, erzeugen Widerstand, selbst in Regierungskreisen.

Mit Spannung wird deshalb der entsprechende Referententwurf erwartet. Das Gesetz zur Apothekenreform soll angeblich am 24. April ins Kabinett eingebracht werden, in Kürze soll es in die Verbändeanhörung gehen, wie ein BMG-Sprecher der PZ mitteilte.

Mit dem Apothekenreform-Gesetz wird dann auch besiegelt, dass das Packungshonorar künftig federführend beim BMG liegt – und nicht wie bislang beim Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK). Den Wechsel der Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) vom BMWK ins BMG bestätigte der BMG-Sprecher jetzt auf PZ-Anfrage.

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) und Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) haben sich demnach geeinigt, dass der Umzug im Rahmen des anstehenden Gesetzesverfahrens vonstattengehen solle. Darin sollten die notwendigen Änderungen des Arzneimittelgesetzes (AMG) sowie der AMPreisV umgesetzt werden, so der BMG-Sprecher.

Damit dürften Hoffnungen der Apothekerschaft, dass das BMWK sich für ein angepasstes Apothekenhonorar starkmacht, endgültig begraben sein. Bundeswirtschaftsminister Habeck hatte im vergangenen Juni gegenüber Schleswig-Holsteins Kammerpräsident Kai Christiansen eine Honorarerhöhung in Aussicht gestellt. Das Vorhaben verschwand aber in der Versenkung, auch ein Nachhaken der Union Ende November brachte nichts

Ab 1. Januar 2027 soll über das Fixum verhandelt werden

Am Rand des Grünen-Parteitags in Karlsruhe im vergangenen November hatte Habeck dann Apothekerinnen und Apothekern berichtet, dass er Lauterbach eine zehnprozentige Honorarerhöhung vorgeschlagen habe. Lauterbachs Reaktion darauf ist nicht bekannt.

Die Eckpunkte zur Apothekenreform stellen eine Dynamisierung des Honorars in Aussicht. Bis dato wird die Apothekenvergütung per Änderung der AMPreisV geregelt – was allerdings graue Theorie ist, weil es in den vergangenen 20 Jahren nur eine einzige Anpassung gegeben hat.

Ab 2027 sollen dann der Deutsche Apothekerverband (DAV) und der GKV-Spitzenverband direkt über das Fixum verhandeln. Im Jahr 2025 können die Parteien ein gemeinsames Gutachten in Auftrag geben. Auf dieser Grundlage sollen die Vereinbarungen fußen. Bei ihren regelmäßigen Vereinbarungen müssen die Parteien laut Eckpunktepapier beachten, wie sich die Versorgungssituation zur Sicherstellung einer flächendeckenden Arzneimittelversorgung, der Verbraucherpreisindex und die Grundlohnsumme entwickeln.

In welchen Abständen das Fixum angepasst werden soll und auf welchem Ausgangswert die Dynamisierung startet, klären die Eckpunkte allerdings nicht.

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