Apotheken dürfen Selbsttests abgeben |
Streptokokken sind unter anderem für Scharlach verantwortlich. / © Adobe Stock/Robert Kneschke
Wer sich selbst auf eine Infektion testen möchte, erhält in Apotheken verschiedene Tests. Seit kurzem dürfen Apotheken – nach einer Änderung der Medizinprodukte-Abgabeverordnung – auch Streptokokken-Tests abgeben, sofern diese vom Hersteller zur Anwendung durch Laien vorgesehen sind.
Bisher durften In-vitro-Diagnostika zum Nachweis von bestimmten Krankheitserregern nur an berufliche Verwender abgegeben werden. Mit einer Änderung der Verordnung zur Regelung der Abgabe von Medizinprodukten (MPAV) ist diese Restriktion weggefallen. Jetzt gilt der Grundsatz nach § 3 Abs. 1 MPAV, dass die Tests für die Anwendung durch Laien vorgesehen sein müssen. Das liegt in der Hand der Hersteller der Tests. Entscheidend ist insofern, ob bereits Streptokokken-Tests zur Laienanwendung auf dem Markt sind.
Armin Hoffmann, Präsident der Bundesapothekerkammer, erklärte in einer Pressemitteilung: »Je eher eine Infektionskrankheit bekannt ist, desto eher kann die ärztliche Behandlung beginnen. Die Apothekenteams beraten kompetent zu allen Selbsttests und welche Handlungsempfehlungen sich aus einem positiven oder negativen Testergebnis ergeben.«
Streptokokken sind Bakterien, die unter anderem für Scharlach-Infektionen verantwortlich sind. Als Probenmaterial für die Selbsttests dient ein Abstrich der Rachenschleimhaut. Scharlach tritt häufig bei Kindern auf. Er äußert sich zu Beginn eher unspezifisch und verursacht Kopf- oder Halsschmerzen und Fieber. Nach ein bis zwei Tagen tritt ein Hautausschlag auf. Typisch ist eine weiß belegte, später gerötete »Himbeerzunge«.
Bei einem positiven Streptokokken-Selbsttests sollten Erkrankte einen Arzt oder eine Ärztin konsultieren. Dann können gegebenenfalls Antibiotika gegen die bakterielle Infektion verordnet werden. Gegen eine durch eine Virusinfektion ausgelöste Erkältung helfen Antibiotika hingegen nicht.