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Adexa
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Apotheken bei Gesundheitskiosken einbinden

Pharmazeutische Leistungen und Apotheken spielen bei den geplanten Gesundheitskiosken bisher keine Rolle. Die Apothekengewerkschaft Adexa hat den Gesetzgeber aufgefordert, dies zu ändern.
AutorKontaktAnne Orth
Datum 22.09.2023  13:00 Uhr

Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) will mit dem »Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune«, kurz Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG) in besonders benachteiligten Kommunen und Stadtteilen niedrigschwellige Beratungsangebote für gesundheitliche Behandlung und Prävention einrichten, sogenannte Gesundheitskioske. Dazu hat das BMG am 15. Juni einen Referentenentwurf vorgelegt. Zu den Aufgaben der Kioske gehören laut Entwurf unter anderem Beratung, Koordinierung von Gesundheitsleistungen sowie einfache medizinische Routineaufgaben. Pflegekräfte sollen die Einrichtungen leiten. Ergänzt werden sollen die Kioske durch sogenannte Primärversorgungszentren. Diese sollen in Regionen entstehen, in denen Unterversorgung droht oder bereits herrscht.

Die Apothekengewerkschaft Adexa begrüßt die Pläne grundsätzlich. Der Gesetzentwurf biete eine gute Grundlage, den aktuellen und zukünftigen Herausforderungen wie dem demografischen Wandel oder dem Fachkräftemangel zu begegnen, teilte die Gewerkschaft heute mit. Der entscheidende Erfolgsfaktor für die bestmögliche Versorgung der Patientinnen und Patienten stelle aus Sicht von Adexa allerdings das Zusammenwirken und Ineinandergreifen der bestehenden und neuen Akteure im Gesundheitswesen dar. 

Apotheken sind wichtige Schnittstelle

Aus diesem Grund bedauert die Apothekengewerkschaft, dass pharmazeutische Leistungen und Apotheken im aktuellen Gesetzentwurf »gänzlich unerwähnt« bleiben. Dabei sei es offensichtlich, dass eine Vielzahl der Patientinnen und Patienten, die die Gesundheitskioske aufsuchen, im weiteren Verlauf mit Arzneimitteln versorgt werden oder pharmazeutisch beraten werden müssten. Zudem seien Vor-Ort-Apotheken und Apothekenangestellte schon jetzt wichtige Schnittstellen sowohl zu Patientinnen und Patienten als auch zu allen anderen Akteuren der Gesundheitsförderung in ihrer jeweiligen Region. Durch ihre Erfahrungen und Expertise könnten sie unter anderem maßgeblich zur Bildung eines sektorübergreifenden Netzwerkes beitragen, heißt es.

Vor diesem Hintergrund ruft die Gewerkschaft den Gesetzgeber dazu auf, Apotheken bei der gesetzlichen Regelung der Gesundheitskioske zu berücksichtigen. Damit bestehe die Chance, ein »vollumfängliches, interdisziplinäres und integratives Angebot im Sinne der Gesundheit zu schaffen«. Anderenfalls bleibe ein großes Potenzial ungenutzt, was sich zum Nachteil der Patientinnen und Patienten auswirken könne.

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