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Kabinett erst im Oktober

ApoRG auf der Kippe

Das Apotheken-Reformgesetz (ApoRG) wackelt gewaltig. Der Widerstand der FDP gegen die »Apotheke ohne Apotheker« ist ungebrochen, doch ohne diese Strukturreform will Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) auch die Honorarumstellung nicht angehen, wie die PZ aus seiner Fraktion erfuhr. Laut Kabinettsplanung kommt das ApoRG frühestens im Oktober in die Abstimmung.
Alexander Müller
13.09.2024  12:54 Uhr

Am Dienstag und Mittwoch saßen die Gesundheitspolitiker der SPD mit Lauterbach zur Klausurtagung zusammen. Die Apothekenreform war Teilnehmern zufolge eher ein Randthema. Das allein sagt noch nichts über ihren Stellenwert aus. Schließlich gibt es Gesetzesvorhaben, die schon im Parlament und damit für die Abgeordneten relevanter sind.

Entsprechend wurde im Kreis der Arbeitsgruppe vor allem über das Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG) und die Krankenhausreform diskutiert. Auch die Notfallreform steht noch auf der Agenda.

Das ApoRG zählt weiter zu den Vorhaben, die das Bundesgesundheitsministerium (BMG) in diesem Jahr noch umsetzen will. Es ist allerdings noch immer offen, wann das Gesetz im September im Kabinett beschlossen werden soll. Das FDP-geführte Bundesforschungsministerium hält zumindest bislang an seinem Leitungsvorbehalt fest. Nach aktuellem Stand soll es nun erst im Oktober auf die Tagesordnung.

Bei der Klausurtagung der Arbeitsgruppe Gesundheit konnte Lauterbach den SPD-Abgeordneten dem Vernehmen nach keinen Zeitplan für seine Apothekenreform nennen. Es gehe weder in die eine noch in die andere Richtung , erfuhr die PZ aus Teilnehmerkreisen. 

Nicht ohne Strukturreform

Demnach will Lauterbach die Reform als Ganzes nicht, wenn seine Strukturreform vom Koalitionspartner blockiert wird. Die geplante Honorarumverteilung wäre damit ebenso vom Tisch wie die vorgesehene Wiederfreigabe von Skonti im Einkauf. Entsprechend hatte sich auch der zuständige Abteilungsleiter aus dem BMG unter der Woche geäußert.

Weil aber in der SPD-Fraktion durchaus Reformbedarf für den Apothekenmarkt gesehen wird, gehen die Überlegungen parallel schon in eine andere Richtung: Gesetzesänderungen könnten im Rahmen des »Omnibusverfahrens« mit anderen Gesetzen durchgebracht werden. Das wäre dann zwar keine große Reform, aber zum Beispiel in Sachen Bürokratieabbau ließe sich so vielleicht etwas erreichen, heißt es. Ganz abgeschrieben ist das ApoRG aber keineswegs: »Es ist offen, ob das kommt oder nicht«, heißt es aus der SPD-Fraktion.

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