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Nach BGH-Urteil
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Apo.com schickt EU-Ableger in Rabattschlacht

Die Apo.com-Group mit Sitz bei Leipzig schickt ihre niederländischen Ableger apodiscounter.de, apo.com und apotheke.de in die Rx-Rabattschlacht. Das Unternehmen sieht sich durch das jüngste Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) zu Rx-Boni beflügelt.
AutorCornelia Dölger
Datum 30.07.2025  09:12 Uhr

Das BGH-Urteil  zur Rx-Preisbindung motivierte bereits Versender wie Doc Morris zu weiteren Rabattaktionen; schon kurz nach dem Richterspruch am 17. Juli begann der EU-Versender, mit Boni von bis zu 15 Euro pro Rezept zu werben.

Ob der neue Aktionismus demnächst politisch gestoppt wird, wird sich zeigen; immerhin  ist die Rx-Preisbindung längst Teil der Sozialgesetzgebung hierzulande. Dass sie weiterhin gilt, wurde seit dem BGH-Urteil von etlichen Seiten betont. Hinzu kommt das Heilmittelwerbegesetz (HWG), das Rabatte auf verschreibungspflichtige Medikamente deutlich einschränkt.

In dieser Gemengelage verkündete jetzt auch die Apo.com-Group, dass sie eine E-Rezeptgutschein-Kampagne starte. Ab sofort erhalten Kundinnen und Kunden der zugehörigen Online-Apothekenmarken apodiscounter.de, apo.com und apotheke.de eine Gutschrift von bis zu 10 Euro pro E-Rezeptbestellung in der App, die direkt von der Zuzahlung abgezogen wird.

Dass die Versand-Ableger überhaupt in die Rabattschlacht ziehen, erklärt sich mit deren Standort im niederländischen Duiven. Die Gruppe bezieht sich unmittelbar auf die die BGH-Entscheidung.  »Das BGH-Urteil stützt unsere Rechtsauffassung und bestärkt uns, unseren strategischen Kurs mit innovativen, digitalen Versorgungsmodellen zum Nutzen für Patient:innen konsequent weiterzuverfolgen«, meint Oliver Scheel, CEO der apo.com Group. »Dazu gehört neben maximaler Convenience beim Einlösen von E-Rezepten auch das Angebot finanzieller Entlastungen für unsere Kund:innen – gerade in Zeiten steigender Gesundheitskosten ein echter Mehrwert.«

Beim E-Rezept schon deutlich zugelegt

Die »Rechtssicherheit« durch das Urteil ermögliche »neue Impulse«, heißt es in der Mitteilung weiter. Immerhin habe der BGH klargestellt, dass es ihm an Daten und Fakten fehle, die eine Rx-Preisbindung als Mittel zur Sicherung der Apothekendichte rechtfertigten.

Ebenso wenig sei demnach belegt, dass der Erhalt der Apothekendichte für eine flächendeckende Arzneimittelversorgung notwendig sei. »Im Gegenteil – vielmehr leisten digitale Angebote von Online-Apotheken einen wichtigen Beitrag zur Arzneimittelversorgung, insbesondere in strukturschwachen Regionen«, heißt es von dem Versender.

Beim E-Rezept hat die Gruppe nach eigenen Angaben schon in der ersten Jahreshälfte kräftig zugelegt: Das Wachstum im E-Rezept-Geschäft legte demnach im Vergleich zum Vorjahr um 150 Prozent zu. Per Rezeptgutschein sollen der Trend gefestigt und neue Kunden hinzugewonnen werden. Angepeilt ist ein großes Stück vom E-Rezept-Kuchen; der deutsche Rx-Markt hat laut der Gruppe ein Volumen von über 65 Milliarden Euro jährlich.

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