AOK, SPD und Grüne wollen Patientenrechte verbessern |
dpa |
PZ |
24.10.2019 15:08 Uhr |
Bisher gibt es keine Pflichtversicherung für Behandelnde, die bei Behandlungsfehlern greift. Dies ist eine Kernforderung von AOK und SPD. / Foto: Adobe Stock/sudok1
Die SPD im Bundestag will die Rechte von Patienten unter anderem beim Verdacht auf Behandlungsfehler stärken. Dies sei keine Gängelung der Ärzte, sondern ein wichtiger Rechtsrahmen, um den Versorgungsalltag gleichberechtigt zu gestalten, sagte die gesundheitspolitische Sprecherin Sabine Dittmar am Donnerstag in Berlin. Dabei gehe es etwa um Erleichterungen bei Beweislasten für Patienten, schnellere Gerichtsverfahren und bundeseinheitlich verpflichtende Haftpflichtversicherungen. Die SPD wolle das Thema im neuen Jahr in der Koalition aufrufen. Union und SPD haben im Koalitionsvertrag allgemein vereinbart, Patientenrechte zu stärken. Dazu sollen auch Vorschläge für einen Patientenentschädigungsfonds für Härtefälle geprüft werden.
Die Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK) dringen mit einem heute veröffentlichten umfassenden Positionspapier auf eine Reform des seit 2013 geltenden Patientenrechtegesetzes. Bisher schreckten viele Patienten davor zurück, Ansprüche wegen vermuteter Behandlungsfehler geltend zu machen, sagte der Chef des AOK-Bundesverbands, Martin Litsch. Die AOK fordert nun unter anderem, dass Ärzte generell über mögliche Behandlungsfehler informieren müssen – nicht nur, wenn Patienten fragen oder Gesundheitsgefahren drohen. Verweigern Ärzte ohne Grund Einsicht in Behandlungsunterlagen, müsse das rechtliche Konsequenzen haben. Auch sollten Ärzte nach Ansicht der AOK gleichermaßen bei Selbstzahlerleistungen (IGeL) nicht nur Kosten, sondern auch den individuellen Nutzen erklären müssen.
Auch die gesundheitspolitische Sprecherin der Grünen, Maria Klein-Schmeink, will Patientenrechte stärken und fordert ein Herabsetzen der Beweislast für geschädigte Patienten, damit diese bei Behandlungsfehlern eine faire Chance vor Gericht haben. Außerdem pocht die Grünen-Politikerin auf die Einführung eines Härtefallfonds, der schwer geschädigte Patienten, bei denen der Fall ungeklärt ist, in ihrer existenziell schwierigen Situation entlastet. Sie bemängelt weiter die mangelnde Transparenz bei Behandlungsfehlern und fordert deshalb seit Langem ein bundesweites Monitoring durch eine unabhängige Stelle. Die Bundesregierung sieht sie in der Pflicht, in Gesundheitseinrichtungen Strukturen der Fehlervermeidung einzuführen, damit Behandlungsfehler erkannt und werden und daraus gelernt wird.